VCÖ will Rechtsanspruch auf E-Ladestationen in Wohnhäusern

"Right to Plug" wird gefordert
Einen Rechtsanspruch auf Strom-Ladestationen für E-Autos in Wohnhausanlagen verlangt der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Derzeit sei der Ausbau dort rechtlich behindert, das gelte für Miet- und Genossenschaftshäuser, aber auch für gemischte Miet- und Eigentumsbauten. Es müsse ein praktikables "Right to Plug" geben. Auch die E-Mobilitäts-Lobby Austrian Mobile Power hatte dies schon gefordert.

Frankreich und Spanien zum Beispiel hätten schon ein "Right to Plug"-Prinzip verankert - also ein Anrecht nach definierten Kriterien, in Wohngebäuden eine Lademöglichkeit nachrüsten zu dürfen, so der VCÖ am Dienstag. Dahin gehend sollte das österreichische Wohnrecht reformiert werden. Denn die Klimaziele seien nur erreichbar, wenn die Energiewende im Verkehr beschleunigt werde.

Mit 45,7 öffentlichen E-Ladestationen pro 100.000 Einwohnern liegt Österreich im Europa-Vergleich an achter und in der EU an sechster Stelle, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse zeigt. Europas Spitzenreiter sind hier die Niederlande und Norwegen mit 252,8 bzw. 232,8 E-Ladestationen pro 100.000 Personen.

In Österreich ist die öffentliche E-Ladestruktur deutlich besser als der EU-Schnitt (33,6). Vor Österreich liegen auch Luxemburg (154,5), Schweden (80,8), die Schweiz (67,0), Belgien (50,7) und sehr knapp Dänemark (45,8). EU-Schlusslicht ist Griechenland mit nur 0,5 E-Stationen pro 100.000 Einwohner.

Die gesamte EU weist fast 173.000 öffentliche E-Ladestationen auf, davon 4.064 in Österreich, aber 43.730 in den Niederlanden. In Deutschland sind es 32.704 Stationen bzw. 39,4 pro 100.000 Menschen.

Derzeit gibt es in Österreich mehr als 28.000 E-Pkw, für das Jahr 2020 ist laut VCÖ mit rund 50.000 E-Pkw zu rechnen. Mit der Zunahme der Elektrofahrzeuge sei auch die Ladeinfrastruktur auszubauen. Da E-Pkw hauptsächlich zu Hause geladen würden, gebe es bei den Wohnhausanlagen durch das Wohnrecht einen großen Mangel an Ladeinfrastruktur. Wolle ein einzelner Wohnungseigentümer auf seine Kosten eine sogenannte Wallbox in der Garage einer Wohnhausanlage installieren, sei die Zustimmung aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer nötig - ähnlich sei es bei Miet- und Genossenschaftswohnungen.

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