APA - Austria Presse Agentur

Verdächtiger im Fall Maddie will auf Bewährung aus der Haft

Ein in Deutschland wegen eines anderen Delikts einsitzender Häftling, der im Fall des seit vielen Jahren vermissten britischen Mädchens Maddie als Hauptverdächtiger gilt, hat einen Antrag gestellt, den Rest seiner Freiheitsstrafe für die andere Tat zur Bewährung auszusetzen. Das angesprochene Landgericht pocht aber auf Unzuständigkeit.

Der Häftling steht im Verdacht, im 2007 die dreijährige Madeleine "Maddie" McCann aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Kind tot ist. Die britische Polizei geht hingegen auch nach 13 Jahren weiter von einem Vermisstenfall aus. Bis heute ist Maddie verschwunden.

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Das Landgericht Kiel wies den Antrag des Mannes nach Braunschweig zurück. Die mit der Sache befasste Strafvollstreckungskammer hält sich für örtlich nicht zuständig, da das Landgericht Braunschweig schon einmal mit der Frage befasst worden ist, die Strafe auszusetzen. Damals war der Mann noch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert.

Der 43-Jährige ist mehrfach wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft und sitzt zurzeit in Kiel eine Strafe ab, die 2011 das Amtsgericht Niebüll gegen ihn verhängt hatte. Dabei ging es um den Handel mit Drogen. In Kiel endet die Haft wegen Drogendelikten im Frühjahr 2021. Der Mann hat bereits zwei Drittel dieser Strafe verbüßt.

Parallel ist gegen ihn wegen Vergewaltigungsvorwürfen eine Untersuchungshaft angeordnet. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig am 16. Dezember 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft. Er hatte 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden Maddies, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof.

Als Maddie in Praia da Luz an der Algarve verschwand, war der Mann 30 Jahre alt. Er hielt sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig in der Region auf. Sowohl in Deutschland als auch Portugal wurde er mehrmals straffällig. Laut "Spiegel" weist sein Strafregister 17 Einträge auf.

Die Eltern des verschwundenen Mädchens erhielten indes eigenen Angaben zufolge keinen deutschen Behördenbrief, der den Tod ihrer Tochter als bewiesen datstellt. Das teilten Kate und Gerry McCann am Dienstag auf ihrer Webseite mit. "Die weitverbreitete Nachricht, wonach wir einen Brief von deutschen Behörden erhalten haben, der zur Aussage hat, dass es Belege oder einen Beweis für Madeleines Tod gibt, ist falsch", schrieben sie. "Wie viele andere unbewiesene Berichte in den Medien hat das bei Freunden und Familie unnötige Besorgnis verursacht und unser Leben ein weiteres Mal durcheinandergebracht."