Verfassungsrechtler kritisieren "Anti-Terror-Paket"

Religiöser Extremismus soll nach Wiener Terroranschlag verboten werden
Verfassungsjuristen können nichts mit dem von der Regierung vorgestellten "Anti-Terror-Paket" anfangen.

"Ich weiß nicht, was das sein soll. Das ist kaum greifbar", sagte Heinz Mayer am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal". Sein Kollege Bernd-Christian Funk kritisierte vor allem den angedachten Straftatbestand des religiösen Extremismus. Derartige Regelungen seien ohnehin im Strafgesetzbuch abgedeckt. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) verteidigte dennoch das Vorhaben. Funk verwies konkret auf den Paragrafen 247a im Strafgesetzbuch (StGB) zu sogenannten staatsfeindlichen Bewegungen. Trotz der bestehenden Rechtslage sieht Raab Bedarf für eine explizite Regelung, gehe es doch um die "Straftat, die auf das Ziel abstellt, eine neue, religiös begründete Gesellschaftsordnung einzusetzen". Zudem wolle man nicht nur der Einzeltäter habhaft werden, es gehe auch um "die Organisation dahinter".

Auch einen Bedarf für ein "Imame-Register" besteht für Raab weiterhin, denn: "Wir wollen eine Transparenz in Österreich, wer in welcher Moschee predigt." Es handle sich dabei um ein "legitimes Interesse", auch andere Religionsgemeinschaften hätten solche Aufstellungen, meinte die Kultusministerin, ohne jedoch Beispiele zu nennen. Raab verwies auf angebliche Gespräche dazu mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), die ihrer Meinung nach ebenso Interesse an einem solchen Register habe.

Nach der ersten Ankündigung des "Anti-Terror-Pakets" kurze Zeit nach dem Anschlag in Wien hatte die IGGÖ allerdings betont, dass die Glaubensgemeinschaft ohnehin über eine Datenbank der in Österreich legitim tätigen Imame verfügt. Anfragen oder Interesse durch die staatlichen Behörden habe es bis zum damaligen Zeitpunkt allerdings nicht gegeben.

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