Maske

APA/AFP/INA FASSBENDER / INA FASSBENDER

Corona-Lockerungen: Verordnung wird am Montagabend erwartet

Am Montagabend wird die neue Verordnung mit Details zu den weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen erwartet.

Bringen soll die Novelle ab 1. Juli u.a. weitreichende Erleichterungen bei der Maskenpflicht: Indoor kann dann fast überall ganz auf Masken verzichtet werden, sofern "3G" gilt. Ausgenommen sind dabei die körpernahen DienstleisterInnen, etwa FriseurInnen. Bei diesen muss künftig zumindest ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, hieß es am Montag aus dem Gesundheitsressort.

Die neuen Regelungen umfassen vor allem jene Maßnahmen, die die Regierung am 17. Juni angekündigt hat. So soll etwa die Sperrstunde fallen, unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) ist auch Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. Wegfallen werden – auch im Handel – die Quadratmeter-Beschränkungen.

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Maskenpflicht fällt in der Gastro

Auch die Vorgaben des Bundes zu den Besucherlimits in Heimen und Spitälern sollen fallen. Und zumindest in Heimen kommt eine Lockerung der Maskenpflicht: BesucherInenn und Personal werden nicht mehr eine FFP2-Maske tragen müssen, ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) reicht künftig aus. Ob es auch in den Spitälern zu einem Aus für die FFP2-Pflicht kommt, war vorerst noch offen. BetreiberInnen von Pflegeheimen oder Spitälern können aber auch weiterhin strengere Regeln für ihre jeweiligen Häuser erlassen.

In sonstigen Bereichen, wo die "3G"-Regel gilt – in Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeitbetrieben (z.B. Fitnessstudios), Sportstätten und bei Veranstaltungen (mit mehr als 100 Personen) – braucht es gar keine Maske mehr. In Öffis, Geschäften und Museen (wo "3G" nicht gilt) reicht ab 1. Juli ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz.

Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden. Das betrifft Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich, inklusive des Gastronomieangebots. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Im privaten Bereich sollen mit 1. Juli alle Kontakt- und Abstandsregeln fallen.

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Weitere Erleichterungen sind dann für den 22. Juli in Aussicht genommen, wobei es dazu neuerlich eine Verordnung braucht. Abhängig sein werden diese Schritte dann sowohl vom Infektionsgeschehen als auch vom Impffortschritt, betonte man im Gesundheitsministerium.

Angekündigt waren seitens der Bundesregierung für dieses Datum etwa der Wegfall der Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie eine weitere Lockerung der MNS-Pflicht: Bleibt die Lage stabil, muss der Mund-Nasen-Schutz dann nur noch in Öffis und Geschäften für den täglichen Bedarf angelegt werden.