Verteidigerkritik an Terror-Ermittlungen zu Swift-Konzert
Die Observation des 19-Jährigen durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) in Ternitz sei fragwürdig gewesen, bei der Hausdurchsuchung wäre ein Beweismittel vernichtet worden, angebliche Sprengstoff-Utensilien hätte man "nicht einmal untersucht."
Das Innenministerium trat diesen Ausführungen entgegen. "Fest steht, dass der Hauptbeschuldigte angab, bei einem Anschlag auf ein Taylor Swift-Konzert so viele Menschen wie möglich - entweder unter Einsatz eines Sprengmittels oder von Hieb- und Stichwaffen - zu töten, weshalb die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Herstellung eines Selbstlaborats für den Gesamttatbestand nicht ausschlaggeben ist. Unabhängig davon steht fest, dass der Tatverdächtige bereit war, eine große Menschenmenge zu verletzen, weshalb die Verdachtslage aufrecht und der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet", hieß es in einer ausführlichen Stellungnahme.
Der Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek, der den mutmaßlichen Anhänger der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) vertritt, hatte zuvor in einer Pressekonferenz vor Medienschaffenden Kritik am DSN und dem Innenministerium, aber auch an der Justiz geübt. Es sei Aufgabe der Staatsanwaltschaften und der Gerichte, "Arbeitshypothesen " der Polizeibehörden zu überprüfen. Das wäre im vorliegenden Fall unterblieben. "Bitte liebe Justiz, erwache aus dem Schlaf und mache, was deine Pflicht ist", sagte Tomanek. Die bei seinem Mandanten sichergestellten Chemikalien seien von Amts wegen "nicht ausreichend begutachtet" worden: "Es wäre das Handwerk des Staatsanwalts zu schauen, stimmt das, was die Polizei überhaupt sagt."
Tomanek verwies auf das Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Privatgutachtens. Der renommierte Sachverständige für Waffen, Munition und Sprengmittel, Ingo Wieser, habe dabei festgestellt, dass bei der Hausdurchsuchung sichergestelltes Triacetontriperoxid (TATP) einer so genannten "Notvernichtung" zugeführt und im Garten gesprengt wurde, obwohl es sich dabei nur um eine TATP-haltige Lösung gehandelt habe. In einer als "flüssiges TATP" bezeichneten Flasche befanden sich demnach nicht - wie im Sicherstellungsprotokoll angegeben - 45 Gramm, sondern maximal vier Gramm TATP. Diese Menge wäre dem der APA vorliegenden Gutachten zufolge "eigentlich in einem Sicherheitsbehälter gefahrlos transportierbar gewesen". Der 19-Jährige hätte nicht "über die Kapazitäten für einen Sprengstoffanschlag verfügt", heißt es in dem Gutachten.
Tomanek räumte zwar ein, sein - mittlerweile geläuterter - Mandant sei IS-Anhänger gewesen und habe Anschlagspläne angedacht. Diese hätten sich aber zu keinem Zeitpunkt "in Ausführungsnähe befunden" bzw. wären "im Anlaufstadium" geblieben, womit kein strafbares Verhalten vorliege: "Er war ein einsames Kind, das sich mit solchen Fantasien auseinander gesetzt hat. Aber er geht nicht gern nach draußen. In der Moschee waren ihm zu viele Leute, er hat lieber zu Hause gebetet." Der 19-Jährige sei "nicht zum Fürchten" und könne keine Bomben bauen.
Hinsichtlich der so genannten Notvernichtung der TATP-haltigen Substanz hieß es aus dem Innenministerium: "Aufgrund des durchgeführten positiven Schnelltests wurde entsprechend internationaler Vorgangsweisen nach Anfertigung von beweiskräftigen Rückstellproben der restliche Inhalt durch Abbrennen entsorgt. Da aufgrund der Unkontrollierbarkeit der Entwicklungsstufen von Selbstlaboraten eine Asservierung unmöglich ist, wird diese im Regelfall, sowie auch international üblich, einer sofortigen Vernichtung zugeführt." Aufgabe des Verteidigers sei es, "den mutmaßlichen Terroristen zu schützen. Die Aufgabe der Polizei ist es, das Leben von Menschen vor Terror zu schützen", wurde abschließend bemerkt.
Der 19-Jährige steht im Verdacht, einen Selbstmordanschlag auf eines der Taylor Swift-Konzerte im Sinn gehabt zu haben, was er nach seiner Festnahme zunächst auch gestanden hatte. Mittlerweile hat er seine Verantwortung geändert. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte "Swifties" entweder mit einem Sprengsatz oder Hieb- und Stichwaffen töten wollte. Bei der Hausdurchsuchung im elterlichen Wohnhaus des 19-Jährigen wurden neben Chemikalien und einer TATP-haltigen Flüssigkeit mehrere elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.
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