APA - Austria Presse Agentur

Verteidigung fordert Freispruch im Chemnitz-Prozess

Im Prozess zur tödlichen Messerattacke in der ostdeutschen Stadt Chemnitz vor einem Jahr hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten 24-Jährigen gefordert. Sie verlangte am Donnerstag vor dem Landgericht Chemnitz (Sachsen) zudem die Aufhebung des Haftbefehls und eine Haftentschädigung für den Mann, der seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt.

Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass der Syrer am 26. August 2018 am Rande eines Stadtfests in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker einen 35-jährigen Deutschen mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt habe, argumentierte die Verteidigung.

Verteidiger Frank Wilhelm Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt. "Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren", sagte er. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von dem "marodierenden Mob" beeinflussen zu lassen. Das Urteil wurde noch am Donnerstag erwartet.

In der Folge der Messerattacke war es in der sächsischen Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene Chemnitz in die Schlagzeilen brachten. Regierungssprecher Steffen Seibert sprach damals aufgrund eines im Internet veröffentlichten Videos von einer "Hetzjagd" auf Migranten; dem wurde Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in einem Interview scharf widersprochen. Maaßens Aussagen lösten eine Debatte über seine Eignung als Chef des Inlandsnachrichtendienstes aus, was letztlich zu seiner Ablösung im September 2018 führte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.