APA - Austria Presse Agentur

VfGH befasst sich mit SV-Reform und Sicherheitspaket

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich in der am 23. September beginnenden Oktober-Session mit einer Reihe von Themen. Auf der Tagesordnung stehen neben der Sozialversicherungsreform, dem "Sicherheitspaket", und dem Rauchverbot das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, eine Beschwerde des ORF zur Akteneinsicht, Karl Habsburg-Lothringens Adelsbezeichnung sowie die Linzer Plakatierungsverordnung.

Vierzehn Anträge auf Gesetzesprüfung der im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung wurden beim VfGH eingebracht. Antragsteller sind unter anderem die SPÖ-Bundesfraktion, einige Landesgebietskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen voestalpine Bahnsysteme und die Wiener Arbeiterkammern. Sie sehen in der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.

Das im April 2018 beschlossene "Sicherheitspaket" wurde bereits in der Juni-Session beraten, eine Entscheidung wurde allerdings bisher nicht gefällt. Dabei geht es um mehrere 2018 eingeführte Maßnahmen, welche von 61 SPÖ- und NEOS-Mandataren beklagt wurden. Darunter sind unter anderem der sogenannte "Bundestrojaner", so wie die Gesetze rund um das Speichern und Übermitteln von (Bild-)Daten von Fahrzeugen und Lenkern aus Section-Control-Anlagen, sowie durch Sicherheitsbehörden. Die Antragsteller meinen, die angefochtenen Bestimmungen würden gegen mehrere Grundrechte verstoßen.

Auch das Rauchverbot steht wieder auf der Agenda des VfGH. Diesmal stellen einige Nachtlokalbesitzer einen Antrag gegen das im Juli 2019 erneut beschlossene Verbot. Sie fordern eine Unterscheidung von "Nachtgastronomie" gegenüber Speisegastronomie. Sie argumentieren außerdem, dass ein absolutes Rauchverbot zu erhöhter Belästigung der Anrainer durch vor den Lokalen rauchende Gäste führen, was weitere Beschränkungen für den Betrieb zur Folge haben könnte.

Ein Antrag von 21 SPÖ-Mitgliedern des Bundesrates wendet sich gegen das im Frühjahr 2019 verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Aus ihrer Sicht verstoße dieses gegen den Gleichheitssatz, das Legalitätsprinzip, sowie gegen das "Wesen" eines Grundsatzgesetzes. Hier wird insbesondere die Deckelung des Sozialhilfebezugs, die degressive Sozialhilfekürzung von in Wohngemeinschaften lebenden Bezugsberechtigten, sowie die Sozialhilfekürzung von am österreichischen Markt Unvermittelbaren kritisiert.

Eine weitere Beschwerde bringt der ORF ein, welcher sich aufgrund der Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt sieht. Dem voraus geht eine Beschwerde eines privaten Rundfunkveranstalters, welcher bei der KommAustria Beschwerde gegen den ORF erhob, dass dieser beim Erwerb von Übertragungsrechten zur UEFA Champions League gegen das ORF-Gesetz verstoßen habe. Die KommAustria wies den Antrag ab, jedoch erst nachdem sie dem Beschwerdeführenden als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen zur Kenntnis gebracht hatte.

Nach der Schuldigsprechung Karl Habsburg-Lothringen aufgrund der Führung der Adelsbezeichnung "von" auf dessen Webseite, stellte dieser einen Antrag gegen diesen Entscheid, ebenfalls gegen das Adelsaufhebungsgesetz von 1919.

Auch das Linzer Plakatierungsverbot von 1983 steht auf dem Prüfstand des VfGH. Dieser hegt Bedenken, dass dieses Verbot gegen die verfassungsgesetzlich gewährleistete Freiheit der Meinungsäußerung verstoßen könnte, da es in Linz keine Flächen mehr gebe, die von Plakaten bedeckt werden dürfen.