APA - Austria Presse Agentur

VfGH berät über Cannabis-Verbot und U-Haft

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät in seiner derzeit laufenden Juni-Session neben diversen Corona-Maßnahmen auch über das Cannabisverbot im Suchtmittelgesetz, die zwingende Untersuchungshaft bei schweren Straftaten, den Sonntagsverkauf von Zeitungen und Anträge der ÖVP im ÖVP-Untersuchungsausschuss. Unter anderem hält ein Niederösterreicher das Verbot des Konsums von Cannabis für unverhältnismäßig und unsachlich.

In einem Individualantrag argumentiert der Mann mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die Cannabispflanze und ihre Gefährlichkeit sowie den geänderten gesellschaftlichen Anschauungen. Bei Cannabis bestehe nur ein sehr geringes Risiko einer psychischen oder physischen Abhängigkeit, das Suchtpotenzial sei viel geringer als etwa bei Nikotin oder Alkohol. Cannabis sei auch keine "Einstiegsdroge". Daher hält der Antragsteller die Regelungen im Suchtmittelgesetz nicht mit dem öffentlichen Interesse des Gesundheitsschutzes begründbar.

In einem weiteren Verfahren beschäftigt sich der Gerichtshof mit der zwingenden U-Haft bei Verbrechen, die mit einer Strafdrohung von mehr als zehn Jahren bestraft werden. In der Strafprozessordnung ist vorgesehen, dass grundsätzlich Untersuchungshaft nur dann verhängt werden darf, wenn neben anderen Voraussetzungen wie dringendem Tatverdacht bestimmte Haftgründe vorliegen. Das sind Flucht-, Tatbegehungs- oder Wiederholungsgefahr sowie Verdunkelungsgefahr. Geht es aber um ein Verbrechen, das mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird, ist es umgekehrt: Die U-Haft ist dann zwingend zu verhängen, außer wenn alle Haftgründe ausgeschlossen werden können. Dagegen wendet sich ein Mann, gegen den wegen des Verdachts terroristischer Verbrechen ermittelt wird und seit November 2020 in Untersuchungshaft sitzt. Er sieht dadurch das Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt.

Auch der ÖVP-U-Ausschuss steht auf der VfGH-Tagesordnung. So hat die ÖVP vom Gerichtshof die Feststellung beantragt, dass Justizministerin Alma Zadic (Grüne) von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sichergestellte Chats zwischen dem Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, sowie Personen mit Naheverhältnis zu FPÖ und SPÖ vorzulegen hat. Zadic argumentierte damit, dass sie aufgrund der Menge der Daten nicht alle Beweisanforderungen gleichzeitig erledigen könne. Außerdem will die ÖVP, dass dem Ausschuss die gesamte schriftliche und elektronische Kommunikation innerhalb der WKStA übermittelt wird, soweit sie mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt. Das hat die Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Gleiches gilt für die Vorlage der vollständigen Kopie des lokal wie serverseitig erfassten Datenbestandes des "Usermail"- Accounts der WKStA.

Schließlich muss sich der VfGH auch mit der Gewerbeordnung und sogenannten "SB-Verkäufern" auseinandersetzen. Das sind Personen, die an Sonn- und Feiertagen die sogenannten "stummen Verkaufsstellen" für Tageszeitungen bereitstellen. Das Verwaltungsgericht Wien stellte im Vorjahr fest, dass für diese Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung "Güterbeförderung" nötig ist. Dem hält ein "SB-Verkäufer" entgegen, dass eine seiner Aufgaben darin bestehe, nachmittags die Verkaufsstellen samt den ungeöffneten Kassen mit den Erlösen einzusammeln. Daher liege die Tätigkeit des Kleinverkaufs von periodischen Druckwerken vor, die von der Gewerbeordnung ausgenommen sei.