APA - Austria Presse Agentur

Verfassungsgerichtshof im Corona-Einsatz

Die Coronakrise hält den Verfassungsgerichtshof auf Trab. Beschwerden im Zusammenhang mit der Pandemie dominieren auch die am Montag startende Juni-Session.

Unter anderem geht es um Anliegen von Künstlern, dem Papier-Handel und einem Möbelkonzern. Insgesamt sind aktuell beim VfGH rund 300 Anträge mit Corona-Bezug anhängig.

Für dich ausgesucht

Einiges Aufsehen erregt hatte der Protest von Kulturschaffenden in der "Florestan"-Initiative gegen das Betretungsverbot von Kultureinrichtungen. In der Beschwerde geltend gemacht wird vor allem, dass die strengen Maßnahmen im Hinblick auf die bestehenden Präventionskonzepte unverhältnismäßig gewesen seien.

Gleich mehrere Beschwerden haben einen Kontext zum Handel, etwa der Fall einer Frau, die beim Besuch eines Supermarkts keine Maske angelegt hatte und deshalb zu einer Strafe verdonnert wurde.

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, an das sich die Frau wandte, hat Bedenken, dass die für die angefochtene Vorschrift maßgeblichen tatsächlichen Umstände vom Gesundheitsministerium nicht aktenmäßig dokumentiert worden seien. Ob hier ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip vorliegt, hat nun der VfGH zu bewerten.

Die Papier-Großhändler Libro und Pagro sehen sich wiederum benachteiligt, weil Schreib- und Bürowaren nicht unter die Waren des täglichen Bedarfs gefallen waren, die auch während der Lockdowns verkauft werden durften.

Für Personen, die ihren Beruf im Homeoffice ausübten, sowie für Kinder und Jugendliche, die auf Homeschooling verwiesen worden waren, seien nämlich auch Papier- und Schreibwaren von erheblicher Bedeutung, wird argumentiert.

Das schwedische Möbelhaus Ikea wiederum beschwert sich, weil im Spätherbst des Vorjahres das Betreten des Kundenbereichs untersagt war. Konkret stößt man sich daran, dass nicht einmal Abholungen unter "Click & Collect" möglich waren.

Für dich ausgesucht

Thema wird auch die Ausreistest-Pflicht in den Tiroler Bezirken Kufstein und Schwaz, die dazu dienen sollte, neue gefährlichere Virus-Varianten wie die südafrikanische einzudämmen. Dagegen erhoben sowohl mehrere Einzelpersonen als auch das Landesverwaltungsgericht Tirol Bedenken.

In den Anträgen wird etwa geltend gemacht, die Anordnung einer Testpflicht als Bedingung für die Ausreise stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit dar. Auch sei es unsachlich, dass Personen mit Antikörpern von der Testpflicht umfasst worden waren.

Eine Oberösterreicherin erhebt wiederum Bedenken gegen Teile der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, die ab 26. Dezember gegolten hatte.

Die angefochtenen Maßnahmen seien unverhältnismäßig und verstießen daher sowohl gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz als auch gegen Grundrechte. Aufgrund des grundsätzlichen Verbotes von Zusammenkünften und Veranstaltungen sei es ihr nicht möglich gewesen, am Begräbnis ihrer Tante teilzunehmen.

Schließlich wird auch noch einmal die unterschiedliche Entlohnung freiwilliger und verlängerter Zivildiener in der Pandemie zum Thema. Dabei geht es darum, ob das Heerespersonalamt als Beschwerdestelle für finanzielle Ansprüche von Zivildienern fungieren darf. Der VfGH bezweifelt das "vorläufig".