VfGH kippt Kernpunkte des türkis-blauen Sozialhilfe-Gesetzes

Mindestsicherungsreform war eines der türkis-blauen Prestigeprojekte
Der Verfassungsgerichtshof bringt ein weiteres Prestigeprojekt der an Ibiza gescheiterten türkis-blauen Bundesregierung zu Fall.

Aufgehoben wurden beide bei der Reform der Mindestsicherung gegen Zuwanderer gemünzten Maßnahmen der "Sozialhilfe neu": Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig.

Im Grundsatzgesetz selbst sieht der VfGH aber keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder. Zwar sei die Gewährung von Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit "an sich Sache der Länder". "Der Bund ist jedoch zuständig, auf diesem Gebiet Grundsätze für die Landesgesetzgebung aufzustellen", hieß es in einer Pressemitteilung am Dienstag.

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