VfGH prüft im Juni Rechtsberatung im Asylverfahren
Seit Juni 2019 ist ausschließlich die BBU, die zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes steht, damit betraut, die kostenlose Rechtsberatung von Asylwerbern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht durchzuführen. Zuvor konnten auch Vereine derartige Beratungen durchführen. Im Dezember 2022 beschloss der VfGH, mehrere Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) sowie im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Bedenken werden unter anderem im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip und das Grundrecht auf "effektiven gerichtlichen Rechtsschutz" geäußert.
Am Montag wurde außerdem der Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2022 veröffentlicht. Mit 4.293 neuen Verfahren war der Arbeitsanfall geringer als im Jahr davor (5.332 Zugänge). 43,5 Prozent der neuen Fälle waren Asylrechtssachen. Gleichzeitig erledigte das Höchstgericht 4.555 Fälle. In 7,9 Prozent davon wurde den Anträgen bzw. Beschwerden stattgegeben. Die durchschnittliche Verfahrensdauer (ohne Asylrechtssachen) betrug 146 Tage.
Nach wie vor prägte die Coronapandemie den Berichtszeitraum. Zu den wichtigsten Entscheidungen des Vorjahres zählen jene zum Covid-19-Impfpflichtgesetz und zu den Beschränkungen für Ungeimpfte während der Lockdowns. Eine "neue Dimension" erreichte außerdem die "Belastung des Verfassungsgerichtshofes mit Verfahren im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen", wie es im Bericht heißt. Die Richterinnen und Richter mussten in 96 Fällen über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Aktenvorlagen und Meinungsverschiedenheiten entscheiden. Außerdem verpflichtete der VfGH den ORF zum Schließen der Streaming-Lücke.
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