APA - Austria Presse Agentur

VGT-Obmann Balluch wegen Beleidigung verurteilt

Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, im zweiten Rechtsgang wegen übler Nachrede und Beleidigung zulasten des Jägers Maximilian Mayr-Melnhof zu einer Geldstrafe von 640 Euro verurteilt worden. Weiters muss der Verein wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geldstrafen wurden von der Strafrichterin unbedingt ausgesprochen. In dem Verfahren ist bereits im September 2017 am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Das Oberlandesgericht Linz hat es aber in Teilen aufgehoben. Deshalb wurde heute erneut verhandelt. Der Salzburger Unternehmer Mayr-Melnhof hatte die Privatklage wegen "Hasspostings" im Internet und diffamierender Plakate, die gegen ihn gerichtet waren, eingebracht und auch nach dem Mediengesetz geklagt.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein seit Jahren schwelender Konflikt um die Gatterjagd von Mayr-Melnhof in der Antheringer Au im Salzburger Flachgau, bei der zweimal im Jahr Wildschweine bejagt werden. Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und fordert ein Verbot. Mayr-Melnhof, der Ende April 2017 zum neuen Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde, sprach von einer üblen "Hetzkampagne" und "systematischer Verfolgung", der er seit September 2015 ausgesetzt sei.

Auf der Facebook-Seite "Martin Balluch" waren Beschimpfungen und Drohungen wie "ich blase ihm den Schädel weg" oder "ich rotte ihre Familie aus" zu lesen. Auf Protestplakaten war das Konterfei Mayr-Melnhofs zu sehen, dazu die Aufschrift "Wanted" mit dem Verweis auf die "perverse Tierquälerei im Jagdgatter". Die Postings stammten zwar nicht von Balluch selbst, sondern von anderen Nutzern, der VGT-Obmann - so der Vorwurf - habe die Einträge aber nicht gelöscht. Auch auf der Facebook-Seite des Vereins sollen diffamierende Postings veröffentlicht worden sein.

Im ersten Rechtsgang wurde Balluch teilweise freigesprochen. Was die Plakate betraf, so sei der Inhalt vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch gedeckt, hieß es. Der Obmann und der Verein wurden aber nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von 38.000 Euro bzw. 2.400 Euro - mittlerweile rechtskräftig - verurteilt, weil "ehrverletzende Postings" nicht rechtzeitig gelöscht wurden. Balluch hatte bestritten, für die Facebook-Postings verantwortlich zu sein, und sich vom Inhalt der Postings distanziert. Es handle sich um eine Fan-Seite, auf die er keinerlei Einfluss habe, rechtfertigte er sich.