Villach-Attentäter hatte seit 2021 Asyl in Österreich

Dem BFA waren bisher laut eigenem Bekunden keine kriminalpolizeilichen Anzeigen oder strafrechtlichen Verurteilungen durch österreichischen Behörden bekannt. Auch die europaweiten Datenbanken hätten keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass der Syrer in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hätte oder straffällig geworden wäre. Daher wurde das Verfahren in Österreich durchgeführt.
Dass er anerkannt wurde, ist keine große Überraschung. 2021 wurden knapp 78 Prozent der Asylansuchen von Syrern positiv beschieden, zeigt die entsprechende Statistik.
Noch am selben Tag ein Aberkennungsverfahren eingeleitet
Unmittelbar nach dem Anschlag in Villach wurde vom BFA noch am selben Tag ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Bei Straffälligkeit von Asylberechtigten gilt das Beschleunigungsgebot, was bedeutet, dass ein solches Verfahren bereits bei Einlangen der Anzeige eingeleitet wird. Eine tatsächliche Aberkennung kann bei Asylberechtigten jedoch erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens erfolgen.
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