Villach-Attentäter hatte seit 2021 Asyl in Österreich

BFA erklärt Vorgehen
Der Attentäter beim Terroranschlag in Villach hat seit Jänner 2021 Asyl-Status in Österreich. Den Antrag dazu hatte er nach seinem Eintreffen in Österreich im September 2020 gestellt, teilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am Montag mit. Mittlerweile ist ein Aberkennungsverfahren eingeleitet.

Dem BFA waren bisher laut eigenem Bekunden keine kriminalpolizeilichen Anzeigen oder strafrechtlichen Verurteilungen durch österreichischen Behörden bekannt. Auch die europaweiten Datenbanken hätten keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass der Syrer in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hätte oder straffällig geworden wäre. Daher wurde das Verfahren in Österreich durchgeführt.

Dass er anerkannt wurde, ist keine große Überraschung. 2021 wurden knapp 78 Prozent der Asylansuchen von Syrern positiv beschieden, zeigt die entsprechende Statistik.

Noch am selben Tag ein Aberkennungsverfahren eingeleitet

Unmittelbar nach dem Anschlag in Villach wurde vom BFA noch am selben Tag ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Bei Straffälligkeit von Asylberechtigten gilt das Beschleunigungsgebot, was bedeutet, dass ein solches Verfahren bereits bei Einlangen der Anzeige eingeleitet wird. Eine tatsächliche Aberkennung kann bei Asylberechtigten jedoch erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens erfolgen.

Kommentare