APA - Austria Presse Agentur

ORF-Gesetzesnovelle: VÖZ legte Forderungen vor

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigt sich weiterhin unzufrieden mit der in Begutachtung befindlichen ORF-Gesetzesnovelle.

Bei einer Vorstandsklausur wurde ein Fünf-Punkte-Programm entwickelt, das "einen fairen Ausgleich im Interesse eines dualen Medienmarkts gewährleisten" soll, hieß es in einer Aussendung. Die Forderungen umfassen etwa eine Evaluierung des ORF-Programms, eine weitere Beschränkung der Werbung und das weitgehende Aus von Social-Media-Aktivitäten.

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Die ORF-Gesetzesnovelle sieht abseits einer Umstellung von der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen geräteunabhängigen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe etwa die Möglichkeit für den ORF vor, Inhalte online-first und online-only zu produzieren. Auch fällt die 7-Tage-Abruffrist in der ORF-TVthek und wird die Textmeldungsanzahl auf ORF.at auf 350 Beiträge pro Woche limitiert, wobei künftig 70 Prozent der Seite aus Bewegtbildinhalten bestehen müssen. Speziell diese frei zugängliche "blaue Seite" ist den Verlegern ein Dorn im Auge. Sie sei zu zeitungsähnlich und hemme so die Geschäftsmodelle anderer Medienhäuser im digitalen Bereich, lautet die Kritik.

Auch in dem Fünf-Punkte-Programm geht der VÖZ auf ORF.at ein und fordert einen "eindeutigen Fokus auf audiovisuellen Content". "Die tägliche Überblicksberichterstattung hat aus audiovisuellen Beiträgen zu bestehen", so der VÖZ. Gefordert wird die Einsetzung einer paritätisch besetzten Schlichtungsstelle aus Mitgliedern der Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände und dem ORF-Direktorium. Um Verstöße ahnden zu können, brauche es zudem ein Verbandsbeschwerderecht bei der Medienbehörde KommAustria.

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Die aktuellen ORF-Programme sollen nach Ansicht des VÖZ in Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF evaluiert werden. Was diesem nicht entspricht, soll dem privaten Mediensektor "zugewiesen" werden. Durch die damit einhergehende Verringerung des Programmangebots könnte auch der ORF-Beitrag weiter gesenkt werden, meinen die Verleger und fordern zudem eine Straffung der ORF-Strukturen und eine Gremienreform, die eine Entpolitisierung und Verkleinerung des Stiftungsrats beinhalten solle.

Auch die Möglichkeit für den ORF, Inhalte "online only" zu produzieren, beäugt der VÖZ skeptisch und warnt vor einem "Wildwuchs an eigenständigen und von einer konkreten Sendung losgelösten Inhalten". Auch in Zukunft sollte das Prinzip der Programmbegleitung gelten. Die Werbemöglichkeiten für den ORF sollen weiter auf 1,5 Milliarden Ad-Impressions - also Sichtkontakte mit Werbemitteln - pro Jahr beschränkt werden. Für Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen solle das öffentlich-rechtliche Medienhaus keine öffentlichen Mittel erhalten, wobei sich der VÖZ einzelne Ausnahmen im Rahmen des Bildungsauftrags vorstellen kann.

Derzeit befindet sich die Gesetzesnovelle in Begutachtung. Der VÖZ stehe aber weiterhin für ernsthafte Verhandlungen zur Verfügung. Denn entgegen einer Aussage von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) soll es bisher nicht zu solchen gekommen sein. "Der Prozess war von Geheimniskrämerei mit spärlichen und selektiven Informationshäppchen gekennzeichnet. Faire und offene Verhandlungen mit den betroffenen Stakeholdern sehen definitiv anders aus", meinte VÖZ-Präsident Markus Mair.

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Indes hat der ORF als Reaktion auf die hitzig geführte Debatte um die Novelle ein Argumentarium zu den Gesetzesvorlagen auf seine Homepage gestellt. Darin wird festgehalten, dass der ORF ausschließlich jene Mittel erhält, die er zur Abdeckung der Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags benötigt. Bis 2026 sieht das Gesetz dafür jährlich 710 Millionen Euro vor. Der ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Haushalt und Monat sei deutlich günstiger als die bisherige GIS-Gebühr und verteile die Kosten nun fairer zwischen den Haushalten, wobei sozial schwächere Haushalte weiterhin beitragsbefreit bleiben.

Die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender sei wichtig, um "für alle Bürgerinnen und Bürger den einfachen niederschwelligen Zugang zu qualitativ hochwertiger Information, Kultur, Sport und Unterhaltung auf nationaler wie auch regionaler Ebene sicherzustellen und als Plattform für den demokratischen Diskurs und die gesellschaftliche Integration zu fungieren". Prinzipiell sei die Publikumsakzeptanz der Programme des ORF "sehr hoch". 85 Prozent der Bevölkerung nutzen den ORF täglich.

Nicht sprechen will der ORF von einer "massiven Ausweitung" seiner Online-Rechte. Die bisherigen Möglichkeiten seien sehr eng begrenzt. Man bekomme nun mehr Spielraum, bleibe aber "weiterhin sehr eng reglementiert".

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Angemerkt wird zudem: "Der gewünschte Lenkungseffekt, durch Beschränkungen des ORF die österreichischen Privatmedien wirtschaftlich zu begünstigen, hat sich historisch betrachtet noch nie eingestellt." Viel mehr wird vonseiten des ORF darauf hingewiesen, dass das duale Mediensystem in Österreich durch die Monopolstellungen von Google, Meta und Co. bedroht werde. "So entfallen bereits mehr als 80 Prozent des Online-Werbemarktes auf internationale Plattformen, auf den ORF nur 1 Prozent", heißt es in dem Argumentarium.

(S E R V I C E - Link zum ORF-Argumentarium: https://der.orf.at/argumentarium100.html)