Vorarlberg-Wahl: Neun Parteien treten am 13. Oktober an

Neben den aktuell im Landtag vertretenen Parteien ÖVP, Grüne, FPÖ, SPÖ und NEOS werden auch das Wahlbündnis "Xi-HaK-Gilt", die Familien-Plattform "WIR", die offene Wahlplattform "Das andere Vorarlberg" (ANDRS) sowie die Kommunistische Partei (KPÖ) bei der Landtagswahl wählbar sein. Während die Landtagsparteien für die Zulassung zur Landtagswahl bei der Landeswahlbehörde lediglich ihre Bezirks- bzw. Landeswahlvorschläge beizubringen hatten, mussten andere Gruppen zusätzlich 100 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten aus jenem Bezirk liefern, in dem sie antreten wollten. Für eine Beteiligung in allen vier Vorarlberger Bezirken - Bregenz, Bludenz, Dornbirn und Feldkirch - waren somit 400 Unterstützungserklärungen notwendig.
Alle Kleinparteien und Listen gaben bereits in den vergangenen Tagen bekannt, genügend Unterschriften für eine landesweite Beteiligung an der Landtagswahl gesammelt zu haben. Auch über das Einreichen bei der Landeswahlbehörde wurde schon berichtet. Dabei verfügen sämtliche der Kleinparteien über Landtagswahl-Erfahrung: Die drei Gruppierungen "Xi", Heimat aller Kulturen (HaK) und "Gilt", die das Wahlbündnis bilden, sind vor fünf Jahren noch getrennt angetreten. "WIR" versucht zum dritten Mal in Folge den Einzug in den Landtag. ANDRS hat sich zwar neu gebildet, Spitzenkandidat Bernhard Amann hat jedoch schon drei Mal (1999-2009) als Listenerster bei der Vorarlberger Landtagswahl kandidiert. Die KPÖ stand bei der Vorarlberger Landtagswahl zuletzt 1989 auf dem Stimmzettel.
Vor fünf Jahren traten gleich zwölf Wahlwerber - so viele wie nie zuvor - bei der Vorarlberger Landtagswahl an. Davor - in den Jahren von 1999 bis 2014 - stellten sich jeweils acht oder neun Parteien und Listen zur Wahl. Der Erfolg der Kleinparteien blieb in der Vergangenheit freilich bescheiden, lediglich 1984 (Grüne) und 2014 (NEOS) schafften damals noch nicht etablierte Parteien den Einzug in das Landesparlament. Dafür sind entweder ein - für Kleinparteien praktisch nicht schaffbares - Grundmandat oder fünf Prozent Stimmenanteil notwendig. Landesweit braucht man dafür etwa 8.500 Stimmen.
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