Vorarlberg zahlt "Heizkostenzuschuss plus" aus
Wer im Winter bereits den regulären Heizkostenzuschuss - ebenfalls in der Höhe von 330 Euro - bezogen hat, erhält die zusätzliche Zahlung automatisch. Alle anderen Anspruchsberechtigten können ihn von 6. März bis 31. Mai bei der Wohnsitzgemeinde beantragen. Die Einkommensgrenzen wurden deutlich ausgedehnt, um den Kreis der Bezieher zu erweitern: Für einen Ein-Personen-Haushalt beträgt das zulässige Monatsnettoeinkommen 1.860 Euro, bei zwei Personen 2.790, bei drei 3.226, bei vier 3.648, bei fünf 4.070 und bei sechs 4.492. Dabei wird im Unterschied zum normalen Heizkostenzuschuss nicht zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden - "uns war wichtig, alle Alleinerziehenden einzubeziehen", so Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Vermögen wird nicht eingerechnet, ebenso wenig Familienbeihilfe, Pflegegelder und das 13. und 14. Gehalt.
Der Kreis der Bezugsberechtigten für den herkömmlichen Heizkostenzuschuss hatte sich durch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen (auf 1.371 Euro netto) bereits vom vergangenen auf diesen Winter um 23 Prozent - von 12.000 auf 15.000 - erhöht, der Zuschussbetrag war von 270 auf 330 angehoben worden. "Die Erhöhung des Vorarlberger Heizkostenzuschusses ist neben anderen Verbesserungen - beim Familienzuschuss, bei der Wohnbeihilfe und bei den Kinderrichtsätzen der Sozialhilfe - ein wichtiger Bestandteil unseres Anti-Teuerungs-Pakets", sagte Wallner.
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