APA - Austria Presse Agentur

Vordienstzeiten: Neues Gesetz in Kärnten sorgt für Wirbel

In Kärnten hat am Dienstag ein neues Gesetz zur Anrechnung der Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst für Wirbel gesorgt. Personalvertreter überlegen eine Klage gegen das Land. Dort spricht man von einer notwendigen Novelle, ohne die dem Land Kosten von mehr als 200 Millionen Euro drohen würden.

Konkret geht es um die Anrechnung der Vordienstzeiten zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr. Die Regelung, dass diese Zeit nicht angerechnet wurde, wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Im Verfassungsausschuss wurde am Dienstag ein Gesetzesvorschlag eingebracht, mit dem dieser Umstand behoben werden soll und der von den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP auch durchgewinkt wurde. Für die FPÖ eine "Nacht- und Nebelaktion", das Gesetz werde "für viele Mitarbeiter des Landes, der Kärntner Gemeinden und der KABEG (Krankenanstaltenbetreiber, Anm.) Verschlechterungen mit sich bringen", sagte FPÖ-Klubobmannstellvertreter Christian Leyroutz.

Im Büro von Personalreferent Peter Kaiser (SPÖ) verteidigte man das Vorgehen und sprach von einem "Keulenschlag" von 200 Millionen Euro und hohen Folgekosten, die ohne die Novellierung anstehen würden. Das neue Gesetz sieht so aus, dass die Zeiten zwischen der Beendigung der Schulpflicht und dem 18. Lebensjahr, also etwa drei Jahre, voll angerechnet wird, wobei der erste Vorrückungszeitraum fünf anstatt zwei Jahre beträgt. Für etwa ein Drittel der Bediensteten gebe es eine Verschlechterung dahingehend, dass der Zeitpunkt der nächsten Vorrückung um ein halbes Jahr später eintritt, bei sehr wenigen Mitarbeitern verschiebt sich dieser Zeitpunkt um ein Jahr. "Kein Bediensteter erleidet eine finanzielle Einbuße, es verschiebt sich lediglich der Vorrückungsstichtag um maximal ein Jahr", sagte ein Sprecher von Kaiser auf APA-Anfrage.

Auf die Notwendigkeit der Regelung verwies auf APA-Anfrage auch der stellvertretende Vorsitzende im Verfassungsausschuss, Markus Malle (ÖVP): "Es geht darum, einen Schaden von 200 Millionen Euro von Kärnten abzuwenden." Es gebe auch ein Gutachten, laut dem das neue Gesetz rechtlich hält.

Gernot Nischelwitzer, der Obmann der Zentralpersonalvertretung am Amt der Kärntner Landesregierung, hält dagegen eine Klage gegen das Land Kärnten für möglich, am Donnerstag will man darüber entscheiden. Die Vorgehensweise des Landes bezeichnete er als eine "Ohrfeige gegenüber der Sozialpartnerschaft". Er forderte auch die Landtagsabgeordneten, die der Gewerkschaft nahestehen, auf, im Plenum gegen das Gesetz zu stimmen. Der Gesetzesvorschlag soll nämlich bereits kommende Woche abgesegnet werden.

"Für mich führt kein Weg an einer Klage vorbei", sagte Kabeg-Betriebsrat Ronald Rabitsch. Mit der Ansage, dass 30 Prozent der Mitarbeiter später vorrücken, sei man am Dienstag vor vollendete Tatsachen gestellt worden: "Es hat nicht einmal Verhandlungen mit uns gegeben."