APA - Austria Presse Agentur

Vorerst kein "Willi" im Bierwirt-Prozess gegen Sigrid Maurer

Am Montag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer fortgesetzt worden, die ein Bierwirt wegen übler Nachrede geklagt hatte.

Mit einem erstinstanzlichen Urteil dürfte nicht zu rechnen sein. Da ein dringend benötigter Zeuge namens Willi nicht erschien, stand zu Verhandlungsbeginn eine neuerliche Vertagung im Raum. Maurer hatte einem Betreiber eines Bierlokals unterstellt, dieser habe ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Im vergangenen September behauptete der Gastronom plötzlich, für die Nachrichten sei ein gewisser Willi verantwortlich. Dieser müsse in seinem Lokal über einen für alle Gäste zugänglichen PC die obszönen Nachrichten geschrieben und sich dabei seines Facebook-Accounts bedient haben. Der Wirt präsentierte dem Gericht in diesem Zusammenhang ein angebliches Bekennerschreiben eines Kunden und Bekannten mit dem Vornamen Wilhelm, der in der Stromstraße in der Brigittenau gemeldet ist.

Tatsächlich konnte in weiterer Folge im Umfeld des Lokalbetreibers ein Bekannter mit dem passenden Vornamen Wilhelm ausgeforscht werden. Der Mann, bei dem derzeit nicht geklärt ist, ob er mit der Sache überhaupt etwas zu tun hat, wurde zur heutigen Verhandlung als Zeuge geladen, wobei er die Ladung eigenhändig übernommen hatte. Wenige Minuten vor der Verhandlung rief der Mann allerdings in der Kanzlei des Landesgerichts an und entschuldigte sich, er könne aufgrund einer Erkrankung nicht kommen.

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Darauf unterbrach Richter Hartwig Handsur die Verhandlung, um die Angaben des Zeugen überprüfen zu lassen. Polizisten wurden an die Adresse des Mannes geschickt, um - wie Handsur sagte - eine "laienhafte Einschätzung" dessen Gesundheitszustands vorzunehmen und darüber dem Gericht Bericht zu erstatten. Die Beiziehung eines Amtsarztes war kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Sollte die Polizei Zweifel an der Unpässlichkeit des Zeugen haben, könnte der Richter dessen zwangsweise Vorführung anordnen.

Maurer war in dieser Causa im ersten Rechtsgang im Oktober 2018 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die "erlittene Unbill" zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob allerdings im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.