"Wir machen aus der bisherigen Kann- eine Muss-Bestimmung und minimieren damit das Risiko für Frauen und auch für Kinder", sagte die Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, die den Beschluss initiiert hatte.
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Die Änderung des Waffengesetzes stellt demnach klar, dass im Falle eines ausgesprochenen Annäherungs- und Betretungsverbots künftig auch ein obligatorisches Waffenverbot gilt. "Neu ist auch, dass im Fall einer Waffenabnahme die Behörde künftig prüft, ob Voraussetzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Liegen diese vor, werden vorhandene Schusswaffen Gewalttätern dauerhaft entzogen", erläuterte Disoski.
"Es ist unvorstellbar, dass es bisher in Österreich nicht selbstverständlich war, Schusswaffen in Fällen von häuslicher Gewalt sofort einzuziehen und eben nicht wieder auszuhändigen", meinte die Frauensprecherin. Von den 21 Tötungsdelikten an Frauen im Jahr 2021 seien sieben mit Schusswaffen durchgeführt worden.
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Professionelle Hilfe
Falls dir oder einer Person in deinem Umfeld Gewalt oder Missbrauch widerfährt, dann Rede mit einer Vertrauensperson in deiner Nähe darüber oder wende dich an ExpertInnen sowie Beratungsstellen:
- Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222-555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
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