APA - Austria Presse Agentur

Schnellere Ergebnisse: Wahlkarten werden früher ausgezählt

Bei Wahlen wird es künftig schneller aussagekräftige Ergebnisse geben. Dieses Ziel verfolgt eine Wahlrechtsnovelle, die von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebracht wurde.

Demnach wird ein großer Teil der Wahlkarten in Zukunft bereits am Wahlsonntag ausgezählt. Ebenfalls neu ist, dass indirekt ein Vorwahltag eingeführt wird. Man wird nämlich in jeder Gemeinde bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich ausfüllen und abgeben können.

Maßnahmen sollen ab 2024 umgesetzt werden

Wirksam werden sollen die Maßnahmen mit 2024, womit sie bei der nächsten Nationalratswahl schon angewendet werden könnten, sollte es nicht zu einem vorgezogenen Urnengang kommen. Erste Wahl nach dem neuen Format wäre die EU-Wahl im übernächsten Jahr. Formal handelt es sich um einen Initiativantrag der Klubs von ÖVP und Grünen, womit es in den nächsten Wochen zu einer so genannten Ausschuss-Begutachtung kommt. Der Beschluss ist für Anfang kommenden Jahres angepeilt.

Briefwahl immer beliebter

Die so genannten Urnengänge hatten ihren Namen zuletzt schon kaum noch verdient, denn immer mehr Österreicher entschieden sich für die Briefwahl. Das derzeit gültige Regelwerk hatte jedoch den Nachteil, dass der überwiegende Teil der Wahlkarten nicht mehr am Wahlsonntag ausgezählt werden konnte (mit Ausnahme einzelner Landtagswahlen), wodurch das Ergebnis am Wahltag immer mit Unsicherheiten behaftet war und man auf die Briefwahl-Prognosen der Hochrechner angewiesen war. Der allergrößte Teil der Briefwahlstimmen - nämlich die vor der Wahl per Postweg oder bei den Bezirkswahlbehörde abgegebenen - wird etwa bei Nationalratswahlen am Montag von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Am Donnerstag werten dann noch die Landeswahlbehörden die am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal abgegebenen Briefwahlstimmen (ausgefüllte, unterschriebene Wahlkarten) und die in "fremden" Wahlkreisen abgegebenen (nicht vorher ausgefüllten) Wahlkarten aus.

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Entscheidende Änderung bei Wahlkarten

Nunmehr kommt es zu einer entscheidenden Änderung. Alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl 17 Uhr eintreffen, werden künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im Sprengel ausgezählt. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet.

Erleichtert wird die Briefwahl auch, unter anderem indem indirekt ein zweiter Wahltag eingeführt wird. Wenn man seine Wahlkarte abholt, kann man künftig ab drei Wochen vor dem Urnengang auch gleich vor Ort in einer Wahlzelle abstimmen. Diese Option gab es bisher nur in Statutarstädten, nunmehr in jeder Gemeinde.

Auch gegen die vielen ungültigen Stimmen bei der Briefwahl wird etwas unternommen. Der Begleittext der ohnehin in diversen Punkten umgestalteten Karte soll "in einfacher Sprache" verfasst werden. Auch das Unterschriftfeld wird deutlicher gekennzeichnet. Eine von mehreren Maßnahmen für Behinderte ist eine Abschrägung des Stimmzettels.

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Änderung auch bei Aushang von Wahlberechtigten 

Neu ist mit der Novelle auch, dass die traditionellen Aushänge, wie viele Personen in einer bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, bald der Vergangenheit angehören. Ausgeschildert werden muss noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet. Zudem kann man online via elektronischer Signatur nachforschen, ob man im Wählerverzeichnis geführt wird.

Strafen gibt es, wenn aus der Wahlkommission vorzeitig Ergebnisse weitergegeben werden. Bis zu 218 Euro sind zu berappen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen zu verbüßen. Erhöht auf bis zu 100 Euro (bei mehr als sechs Stunden Tätigkeit) werden die Vergütungen für Wahlbeisitzer. Ab 2025 werden die Entschädigungen nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert.

Mit diesem Teil der Reform werde die Wertschätzung gegenüber jenen Personen ausgedrückt, die sich viele Stunden am Wahlsonntag Zeit nehmen, im Sinne der Demokratie zu arbeiten, meint dazu VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Seine Grüne Kollegin Agnes Sirkka Prammer freute sich besonders, dass auf Anregung Betroffener und in enger Abstimmung mit ihnen umfangreiche Verbesserungen für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen umgesetzt würden.