Weihnachtsamnestie: Van der Bellen begnadigt 18 Häftlinge
Die Prüfung der einzelnen Fälle erfolgte anhand des Weihnachtsgnadenerlasses des Justizministeriums, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Freitag mit. Den Begnadigten, die am Donnerstag aus der Haft entlassen worden waren, werde der noch offene Strafrest für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Die Begünstigten seien allesamt zum ersten Mal in Haft gewesen, hätten eine oder höchstens zwei Verurteilungen aufgewiesen und sich im Strafvollzug diszipliniert verhalten, hieß es. Im vergangenen Jahr waren 15 Gefangenen in den Genuss der traditionellen Weihnachtsamnestie gekommen. Insgesamt gab es im heurigen Jahr 34 Haftentlassungen aufgrund von Begnadigungen. Zudem gab es 76 Fälle von gnadenweisen Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister.
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