Weitere Angeklagte im Linzer Jihadisten-Prozess befragt

Zweiter Verhandlungstag im Jihadisten-Prozesss in Linz
Der Prozess wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung gegen mutmaßliche Jihadisten und Mitglieder des islamischen Linzer Glaubensvereins Rahmet ist am Dienstag in der oö. Landeshauptstadt im Landesgericht fortgesetzt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte im Vorjahr die Urteile des Grazer Landesgerichts teilweise aufgehoben, weshalb nochmals verhandelt wird. Das Verfahren wurde nach Linz delegiert, da die Angeklagten aber auch Zeugen großteils von dort stammen.

Nach dem Hauptbeschuldigten, dem Imam im Verein, der zum Prozessstart am Vortag befragt worden war, kam am Dienstag als zweiter der drei Angeklagten sein mutmaßlicher Stellvertreter an die Reihe. Er war Schriftführer und hielt Vorträge, wenn der Imam nicht anwesend war. Auch er sieht sich unschuldig und wies alle Vorwürfe zurück. Er habe die Homepage des Vereines und dessen Auftritt in einem sozialen Netzwerk gestaltet. Er habe nicht gewusst, dass er dort die im Internet gefundene Flagge des Islamischen Staates platziert habe. Er habe geglaubt, es handle sich lediglich um das unbedenkliche Siegel des Propheten. Den IS oder die Terrororganisation Jabhat al-Nusra habe er immer abgelehnt. Er bestätigte, seine Mitwirkung an einer Koran-Verteilungsaktion, die er als grundsätzlich "schön" bezeichnete, weil sie lediglich die Information über den Islam zum Ziel gehabt habe.

Es sei im Linzer Verein niemals für IS-Kämpfer oder deren Ausrüstung gesammelt worden und auch nicht für bedenkliche Glaubensbrüder in Bulgarien, versicherte er weiters. Ein Zielfernrohr für seinen Bruder habe er auf dessen Ersuchen auf einer Plattform in Deutschland um etwa 200 Euro gekauft und für den Transport in die Türkei gesorgt, bestätigte der Angeklagte allerdings. Er habe aber nicht gewusst, dass damit ein Kalaschnikow-Gewehr aufgerüstet werden könne. Er glaubte, der Bruder werde es in der Türkei mit Gewinn verkaufen, um Geld zu verdienen. Ob der Bruder für den IS gekämpft habe, wisse er nicht. Er war der Meinung, der Bruder arbeite in einer Hilfsorganisation für syrische Flüchtlinge.

Der Staatsanwalt hielt ihm auch auf seinem Computer gefundene zum Teil brutale "44 Wege des Jihad", eine "Einladung zum Jihad", Verse "Befehle zum Krieg" und einen Text zum Jihad in Somalia vor. Diese habe er nicht im Verein verbreitet, verteidigte sich der Angeklagte und er unterstütze sie auch nicht. Der Vertreter der Anklage hielt ihm auch ein abgehörtes Telefonat im April 2014 vor, aus dem er herauslas, dass er sehr wohl über die IS-Mitwirkung des Bruders Bescheid gewusst habe. Der Angeklagte bezeichnete dies als Übersetzungsfehler. Der Vorsitzende des Geschwornengerichtes ordnete nach einer Diskussion über die Art der Befragung eine Pause an.

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