APA - Austria Presse Agentur

Weitere Coronahilfen für Familien

Die Bundesregierung doppelt die Coronahilfen im Familien- und Sozialbereich noch einmal auf.

Der Familienhärtefonds wird um weitere 50 Mio. Euro aufgestockt, 100 Mio. Euro fließen in Sonderauszahlungen der Familienbeihilfe, gab Ressortchefin Susanne Raab (ÖVP) am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekannt. Mehr Geld gibt auch das Sozialressort unter Rudolf Anschober (Grüne) aus. Hier sind es 26 Mio. Euro für Mindestsicherungsbezieher und Projekte zur Armutsbekämpfung. Insgesamt ist der Familienhärtefonds dadurch mit 200 Mio. Euro dotiert, er läuft nun bis Ende Juni 2021. Bis Mitte Februar wurden davon 120 Mio. Euro ausgezahlt, und zwar an 90.000 Familien. Die durchschnittliche Zahlung lag bei rund 1.300 Euro. Insbesondere Alleinerzieherinnen haben bisher von dieser Maßnahme profitiert, etwa ein Drittel aller positiven Anträge stammt von dieser Gruppe.

Der Familienhärtefonds soll Familien unterstützen, in denen mindestens ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder in Corona-Kurzarbeit ist. Neben der Verlängerung und Aufstockung gibt es seit Jahresbeginn auch eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Landwirte. Zudem wurde es laut Raab vereinfacht, Zahlungen zu beantragen. Seit Jahresbeginn kann jede Familie einen Antrag auf den Familienhärtefonds stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen hat. Davor musste für einen Anspruch auf den Familienhärtefonds mit Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe bezogen werden.

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Die zweite Säule des Familienpakets betrifft die Auszahlung der Familienbeihilfe im vergangenen Corona-Jahr. Wegen der Pandemie mussten zunächst bis Ende September 2020, dann verlängert bis Ende März 2021 keine Nachweise für die Bezugsberechtigung erbracht werden. Jetzt, kurz vor Fristende, wurde festgelegt, dass sie auch nicht nachgebracht werden müssen. Es wird also Kulanz geübt, es wird keine Rückzahlungsforderungen geben, gab Raab bekannt.

Darüber hinaus bekommen auch jene Familien, die im vergangenen Jahr bekanntgegeben haben, dass sie (etwa wegen Schulabschluss oder Antritts des Wehr- oder Zivildienstes) keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe haben und daher die Zahlung eingestellt wurde, einen Bonus. Alle jene, die zwischen März 2020 und Februar 2021 zumindest einen Monat lang Anspruch auf Familienbeihilfe hatten, haben automatisch Anspruch bis März 2021 und bekommen für den gesamten Zeitraum Familienbeihilfe. Insgesamt profitieren von der Sonder-Familienbeihilfe rund 80.000 Kinder.

Das Sozialressort kann ebenfalls weitere Hilfsgelder auszahlen, die - so Anschober - vor allem der Armutsvermeidung von Kindern dienen sollen. Einerseits gibt es weitere 14 Mio. Euro als Sonderzuwendung für Haushalte mit Mindestsicherungsbezug. Dieser Topf steigt damit auf gesamt 34 Mio. Euro. Pro Kind werden über die Länder weitere 200 Euro ausgezahlt, ohne dass es das Risiko einer Verpfändung dieser Summe gibt, wie Anschober versicherte.

Andererseits gibt es (zusätzlich zu bestehenden 20 Mio. Euro) weitere zwölf Mio. Euro als Sonderbudget für Projekte gegen Covid-bedingte Armut. NGOs können dafür einreichen und etwa Finanzierungen für Sommercamps oder Nachhilfe aufstellen.