Weitere Verhandlungen zum Parteiengesetz am Nachmittag

RH soll durch Novelle im Parteiengesetz Einschaurechte bekommen
Die Verhandlungen über die Novelle zum Parteiengesetz gehen am Montag weiter. Am Nachmittag tagt dazu der Verfassungsausschuss.

Für nicht tragende Teile der Regelung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, wofür die Koalition entweder FPÖ oder SPÖ braucht. ÖVP und Grüne hoffen auf einen "Sinneswandel" der Sozialdemokraten, die zuletzt mit ihrem Wunsch, die Funktion der Rechnungshofspitze mit Inkrafttreten der Neuregelung neu auszuschreiben, für Irritation gesorgt hatten.

Geht es nach den Regierungsparteien, soll die Novelle zum Parteiengesetz diese Woche im Nationalrat beschlossen werden. Wie Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer zuletzt betont hatte, werde man das Gesetz notfalls mit einfacher Mehrheit beschließen. Für die wesentlichen Teile wie etwa das Einschaurecht des Rechnungshofes in Parteifinanzen reiche diese nämlich.

Vizeklubchef Jörg Leichtfried rechtfertigte die SPÖ-Forderung damit, dass bei einer Kompetenzerweiterung auch der Legitimationsgrad für die Spitze des Rechnungshofs erhöht werden sollte. Zudem betonte er, dass die amtierende Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker "vollkommen außer Streit" stehe. Auch die Freiheitlichen bestehen auf einer Wahl der RH-Spitze mit Zweidrittelmehrheit und dass diese mit dem Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes "scharf" gestellt werden müsse.

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