APA - Austria Presse Agentur

Waldhäusl-Prozess: Weitere ZeugInnen am Wort

Am Mittwoch melden sich mehrere ZeugInnen im Waldhäusl-Prozess zu Wort. Als erste wurde die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft einvernommen.

Im Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete sind am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten weitere Zeugenbefragungen auf dem Programm gestanden. 

Als erste wurde die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft einvernommen. Sie sei bei einem Ortsaugenschein "entsetzt" über den Stacheldraht in der Asyleinrichtung Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) gewesen.

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Die Leiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Niederösterreich hatte aufgrund einer anonymen Beschwerde und medialer Berichterstattung das Quartier an der Grenze zu Tschechien am 30. November 2018, vier Tage nach der Eröffnung und damit vor dem ursprünglich vereinbarten Termin, besichtigt.

Zum Zaun mit Stacheldraht meinte die Zeugin: "Ich habe das aus kinderrechtlicher Sicht nicht okay gefunden." In einem Bericht hatte die 58-Jährige u.a. auch "grobe Hygienemängel" festgehalten. Die Jugendlichen hatten angegeben, das Asylquartier nur in Begleitung von Securitys verlassen zu dürfen.

Laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen zumindest 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im November 2018 in ein ungeeignetes Quartier verlegt worden sein. Die Jugendlichen sollen einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" und in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein. Nach Protesten hatte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am 30. November 2018 die Verlegung der Flüchtlinge an einen anderen Standort angeordnet.

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Der ehemaligen Landesbediensteten wird neben Amtsmissbrauch auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung vorgeworfen. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Die beiden Beschuldigten haben sich zu Prozessbeginn Anfang Februar nicht schuldig bekannt. Weitere Termine der Schöffenverhandlung sind bis Anfang Juli fixiert.