APA - Austria Presse Agentur

Weiterer ZeugInnen in Prozess gegen Landesrat Waldhäusl befragt

Der Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl ist am Donnerstag in St. Pölten fortgesetzt worden.

Der damalige Chef der 55-Jährigen meinte im Zeugenstand zum Stacheldraht beim Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach): "Für mich fällt das in die Kategorie 'verunglücktes politisches Signal'." Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.

Der 64-Jährige, der inzwischen in Pension ist, erinnerte sich in Bezug auf die im Rahmen des Maßnahmenplans vorgesehene Schaffung einer eigenen Flüchtlingseinrichtung für Jugendliche, die in anderen Quartieren "nicht mehr betreubar sind", an "unglaublichen Zeitdruck". Der Landesbeamte hatte in Mails an das Büro von Waldhäusl darauf verwiesen, dass bei Einhalten der fachlichen Voraussetzungen mehr Zeit nötig sei. Seine Hinweise bzw. Einwände seien ignoriert bzw. ihm als Verzögerung angekreidet worden, meinte der Zeuge.

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Degradierende Mails

Ein Kabinettsmitarbeiter des FPÖ-Politikers hatte dem Landesbeamten daraufhin das "unmissverständlich zum Ausdruck gebrachte äußerste Missfallen des Landesrates" übermittelt. "Es waren so degradierende Mails, wie ich sie davor in 32 Jahren Berufslaufbahn, meistens in leitender Funktion, nie bekommen habe", blickte der 64-Jährige zurück.

Danach hatte der Mann seiner Aussage zufolge keine Entscheidungen mehr in Bezug auf Drasenhofen getroffen, "ich war dann auch nicht mehr Ansprechpartner". Den Vertrag für das Quartier an der Grenze zu Tschechien habe nicht wie üblich er, sondern erstmals der Landesrat unterschrieben. Einzelne Zuweisungen von Flüchtlingen an Unterkünfte "habe ich nie gemacht", betonte der Zeuge.

Während einer Autofahrt war die 55-jährige Ex-Landesbedienstete am Beifahrersitz telefonisch von einem Kabinettsmitarbeiter über einen geplanten Stacheldraht informiert worden. "Ich hab das Thema nicht wirklich ernst genommen", meinte der 64-Jährige, der damals den Wagen gelenkt hatte. Er habe an ein "falsches Signal" in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche, aber nicht an eine Freiheitsbeschränkung gedacht. "Ein Stacheldraht ist schon ein Problem. Vor allem dann, wenn er freiheitsbeschränkend wirkt", sagte der Zeuge.

Den Zaun kennt er nur von Fotos: "Ich habe ihn weder gesehen noch abgesegnet." Entscheidend sei, wo sich der Stacheldraht befand, fügte er hinzu. Zudem sei generell eine gute Betreuung wichtig, diese könne äußere Umstände mitunter auch ausgleichen. In Drasenhofen war laut der Richterin der Stacheldraht auf der Vorderseite angebracht, das Ein- und Ausgehen war jedoch problemlos möglich. Eine Weisung dürfe nicht gegen Strafrecht verstoßen, betonte der 64-Jährige weiters.

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Zumindest 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im November 2018 in ein der Anklage zufolge ungeeignetes Quartier verlegt worden sein. Die Jugendlichen sollen einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" und in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein. Nach Protesten hatte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wenige Tage nach der Eröffnung der Asylunterkunft Drasenhofen am 26. November 2018 die Verlegung der Jugendlichen an einen anderen Standort angeordnet.

Der ehemaligen Landesbediensteten wird neben Amtsmissbrauch auch Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung vorgeworfen. Sie soll im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben. Nach Aussage der Angeklagten hatte sie einen Teil der Nachricht gelöscht, damit diese aufgrund ihres konstant vollen Postfachs auch weggeschickt werde. Ihr früherer Chef bestätigte am vierten Tag der Schöffenverhandlung am Landesgericht St. Pölten, dass die Mitarbeiterin öfters über einen vollen E-Mail-Posteingang berichtet hatte.