APA - Austria Presse Agentur

Masernausbruch in Graz: Weiteres Kind in Klinik

Wenige Tage nach dem Masern-Ausbruch in Graz wird seit Wochenbeginn ein weiteres Kind stationär im Krankenhaus behandelt.

Die Zahl der Fälle, die stationär behandelt werden, ist damit auf sieben gestiegen, schilderte Ernst Eber, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde, am Dienstag gegenüber der APA. Die Zahl der bestätigten Fälle blieb stabil bei rund 20. Beim Sonder-Impftermin des Grazer Gesundheitsamtes am Montag konnten 27 Personen geimpft werden.

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"Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sie sind hoch ansteckend und mit etlichen Komplikationen verbunden", betonte der Grazer Pädiater Ernst Eber im Gespräch mit der APA. Einer von vier Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert, einer von fünf Masernkranken erleidet Komplikationen wie Lungenentzündung, Bronchitis, Mittelohrentzündung oder Gehirnentzündung.

Impfmüdigkeit was die Masernimpfung anbelangt

"Einer von Tausend Masernpatienten verstirbt - und dennoch ist in Österreich leider eine Impfmüdigkeit was die Masernimpfung anbelangt auf dem Vormarsch", bedauerte Eber. Abgesehen vom Leid der Erkrankten, müsse auch bedacht werden, dass ein Masernausbruch Risikogruppen wie Neugeborene und Säuglinge oder Immunsupprimierte gefährdet. Auf der Grazer Kinderklinik seien daher auch weitere Kinder stationär, denen intravenös Immunglobuline verabreicht werden, um sie zu schützen.

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Die Landessanitätsdirektion meldet mit knapp über 20 Fällen eine stabile Lage. Das Grazer Gesundheitsamt hat am Montag aufgrund des Masern-Ausbruchs kurzfristig einen Sondertermin für Masern-Impfungen eingerichtet, an dem man sich ohne Voranmeldung impfen lassen konnte. "27 Personen haben den Termin in Anspruch genommen", so ein Sprecher von Stadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Ein Teil der neu Geimpften stamme aus dem Pool jener Personen, die über das Contact Tracing verständigt wurden. Bei ihnen soll durch die kurzfristige Impfung der Ausbruch der Erkrankung verhindert werden.

Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können laut Informationen des Gesundheitsministeriums im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc. ausgeschlossen werden. Das Masernvirus wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppen erkranken. Erkrankte sind schon vor dem Auftreten des Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend. Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise vier Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis vier Tage nach Beginn des Ausschlags an. Bei Verdacht auf Masern, oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, unbedingt die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus vorher telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann.

( S E R VI C E - Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: http://go.apa.at/WnGPpn6K )