APA - Austria Presse Agentur

Wettbewerbsbehörde will Strafen für Karmasin und Beinschab

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen und abgestimmten Verhaltensweisen Geldbußenanträge gegen die Unternehmen von Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und Meinungsforscherin Sabine Beinschab beim Kartellgericht gestellt. Dabei geht es um Absprachen, durch die Karmasin die Durchführung von Studien und Meinungsumfragen als vermeintliche "Billigstbieterin" zugeschanzt werden sollten.

Gegen Karmasin läuft unter anderem in dieser Angelegenheit auch ein Strafverfahren. Die Anklage in diesem wurde in der Vorwoche rechtskräftig. Die Ermittlungen der BWB wurden auch auf Grundlage einer Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingeleitet, hieß es in einer Aussendung der BWB.

Laut den Ermittlungsergebnissen der BWB sollen die Unternehmen von Karmasin und Beinschab sowie eine dritte Meinungsforscherin im Vorfeld von insgesamt fünf Auftragsvergaben Vereinbarungen mit dem Ziel getroffen haben, den Wettbewerb zu verhindern. Betroffen seien ein öffentlicher und zwei private Auftraggeber.

Die drei Unternehmen, für die die Unschuldsvermutung gilt, sollen ihre Angebote bzw. Preise so abgestimmt haben, dass am Ende Karmasins Firma als "Billigstbieterin" den Zuschlag bekam. Die beiden anderen sollen dann häufig Teile der Aufträge als Subunternehmerinnen durchgeführt haben. Beim betroffenen öffentlichen Auftraggeber dürfte es sich um das Sportministerium handeln - im Strafverfahren gegen Karmasin ist auch ein Mitarbeiter dieses Ressorts mitangeklagt.