Homophober Übergriff in Wien: Gerichtlicher Erfolg nach zwei Jahren

Die Regenbogenfahne ist ein Symbol der Homosexuellen-Szene.
Zwei junge Männer, die 2019 Opfer einer homophoben Attacke wurden, konnten einen gerichtlichen Erfolg gegen den Täter erzielen.

Fast zwei Jahre sind vergangen, seitdem Albert Pranger und Philipp Laabmayr Opfer einer homophoben Attacke in Wien wurden. Am Heimweg von der Regenbogenparade 2019 und der darauffolgenden Party waren die beiden Anfang 20-Jährigen in die McDonald's-Filiale am Praterstern eingekehrt. Wohl wegen ihrer für die Pride typischen Outfits wurden sie dort von einem 35-jährigen Mann aggressiv angefeindet. 

Wie das Rechtskommitee "Lambda" berichtet, soll der Angreifer die Männer als "Schwuchteln", "Schwule", "Hurensöhne" und "schwule Sau" beschimpft, ihnen vor die Füße gespuckt und mit erhobener Faust Gewalt angedroht haben. Ein Mitarbeiter der McDonald's-Filiale soll daraufhin die Polizei gerufen haben. Der Weg zum gerichtlichen Erfolg, denn Albert Pranger und Philipp Laabmayr nun erzielen konnten, war jedoch ein steiniger.

Sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft sollen sich nicht besonders interessiert daran gezeigt haben, den Fall vor Gericht zu bringen, heißt es. Zunächst soll die Polizei nur Laabmayr befragt haben, obwohl auch Pranger um seine Einvernahme ersucht haben soll. Man habe ihm erklärt, dass dies nicht notwendig sei.

Verfahren zunächst eingestellt

Kurze Zeit später habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen gefährlicher Drohung eingestellt, da eine "Absicht, die Opfer in Furcht und Unruhe zu versetzen", nicht nachweisbar gewesen sei, heißt es seitens "Lambda". Ein Video der Tat, das von der Polizei in der Mc-Donald's-Filiale sichergestellt wurde, soll die Staatsanwaltschaft nie angefordert oder gesehen haben. Ein Antrag auf Fortführung des Verfahrens wurde abgelehnt. 

Auch ein zweites Verfahren wegen Beleidigung wurde zunächst eingestellt. Als Grund dafür wurden "aktenwidrige Behauptungen" angegeben. Das sichergestellte Video des Vorfalls sei laut Mitteilung der Polizei plötzlich nicht mehr auffindbar gewesen, heißt es.

Albert Pranger und Philipp Laabmayr aber ließen sich nicht unterkriegen. Sie wandten sich mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie mit einem Fortführungsantrag an das Landesgericht für Strafsachen Wien. Letzterem wurde Ende 2020 schlussendlich stattgegeben. 

Anfang März 2021 stand der Täter nun in Wien Leopoldstadt vor Gericht. Wie "Lambda" berichtet, habe man sich auf eine Diversion geeinigt: Verfahrenseinstellung gegen eine einjährige Probezeit, beide Opfer erhalten jeweils 500 Euro Schadenersatz. Alle Parteien waren damit einverstanden.

Für Albert Pranger ist der gerichtliche Erfolg eine Erleichterung. "Das Wichtigste und Heilendste für mich ist, dass der Staat schlussendlich gehandelt und klargemacht hat, dass solche Hassdelikte nicht toleriert werden und nicht folgenlos bleiben. Auf diesen Tag werde ich noch lange zurückschauen", wird der junge Mann zitiert.

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