APA - Austria Presse Agentur

Wien mit neuen Corona-Regeln für Bildungseinrichtungen

Die Stadt Wien reagiert auf die Ausbreitung der britischen Coronavirus-Variante, die laut derzeitigen Erkenntnissen deutlich infektiöser ist, und ändert die Vorgehensweise bei auftretenden Infektionen in Bildungseinrichtungen.

Bei zwei aufgetretenen Fällen in der Kindergarten- oder Hortgruppe bzw. in der Schulklasse wird nun konsequent die betroffene Klasse bzw. Gruppe geschlossen, teilte das Rathaus der APA mit. Die Quarantäne wird von zehn auf 14 Tage verlängert. "Wir haben die Lage an den Wiener Schulen und Kindergärten dank der flächendeckenden Tests ganz genau beobachtet und reagieren mit diesen Maßnahmen auf die steigenden Infektionszahlen der letzten Wochen. So können wir das Sicherheitsnetz an den Wiener Bildungseinrichtungen weiter stärken, um den Schul- und Kindergartenbesuch so sicher wie möglich zu gestalten. Wir tun alles, um weiterhin offene Schulen zu gewährleisten, denn uns ist bewusst, wie belastend das Home-Schooling im letzten Jahr für Kinder, Eltern und Lehrpersonal war", teilte Bildungsstadtrat und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) in einer schriftlichen Stellungnahme mit.

Die Maßnahmen werden gesetzt, da sich die britische Mutation des Coronavirus immer stärker in Wien ausbreitet. Laut medizinischem Krisenstab der Stadt liegt der Anteil derzeit bei 80 Prozent.

Die wichtigsten Änderungen für die Bildungseinrichtungen im Detail: Kommt es zu zwei Infektionsfällen in einer Kindergarten- oder Hortgruppe bzw. einer Schulklasse (Volksschule, Unterstufe, Oberstufe), dann wird die Gruppe bzw. Klasse geschlossen. Bisher gab es dazu Einzelfallentscheidungen bzw. galt die Faustregel: Erkrankt der Pädagoge bzw. die Pädagogin, galten die Kinder als K1-Kontaktpersonen und mussten sich in Quarantäne begeben. Gab es einen Krankheitsfall unter den Kindern, galten die anderen Kinder in der Regel als K2-Kontaktpersonen. Eine Maske führt nun nicht mehr zu einer K2-Einstufung, das war bisher der Fall.

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Sollte es in einer Hortgruppe, in der sich oft Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassen befinden, zu einem Infektionsfall kommen, so dürfen die Kinder ihre Klasse nicht besuchen, selbst wenn es dort keinen Corona-Fall gibt. Der Hort darf weiter besucht werden - außer es treten dort zwei Fälle in der Gruppe auf. Dann wird geschlossen. Die Kinder dürfen die Bildungsrichtungen nach der Schließung erst wieder besuchen, wenn die Stammgruppe in Betrieb ist.

Weiters wird die Quarantänezeit von zehn auf 14 Tage ausgeweitet, wobei nach zehn Tagen bei einem negativen Test (bzw. CT Wert über 30) ein vorzeitiges Ende möglich ist. Der Zeitraum des Contact-Tracings wird von 48 auf 96 Stunden vor der positiven Testung ausgeweitet.

Die Gesundheitsbehörden ersuchen darüber hinaus auch während der Schließung von Klassen bzw. ganzen Standorten, zusätzliche Erkrankungsfälle zu melden. Nur so sei eine laufende Bewertung des Infektionsgeschehens am Standort möglich, wurde betont. Um das Infektionsrisiko bei positiven Lehrkräften einzugrenzen, werden diese gebeten, auf das korrekte Tragen von FFP2-Masken besonders in Gemeinschaftsräumen zu achten.

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"Die Bildung und die Gesundheit unserer Kinder stehen für mich gleichermaßen an erster Stelle. Deshalb verstärken wir den Schutz der Wiener Bildungseinrichtungen Schritt für Schritt. Wir testen das gesamte Bildungspersonal ein Mal pro Woche mittels PCR-Gurgeltest. Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Mal pro Woche mittels Antigen-Schnelltest durchgetestet. Das Bildungspersonal wird noch im März durchgeimpft sein. Nun müssen wir das Kontaktpersonenmanagement auf die britische Variante anpassen, um weiterhin einen hohen Schutz für alle Beteiligten zu gewährleisten", betonte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Aktuell sind laut Auskunft des medizinischen Krisenstabes der Stadt in Wien sechs Kindergärten und acht Schulen von der Gesundheitsbehörde gesperrt.