Wien ortet "klaren Rechtsbruch" bei Lobautunnel-Absage

Die Straßenprojekte im Nordosten Wiens sind umstritten
Der Bund hat im Zusammenhang mit der Absage des Lobautunnels einen "klaren Gesetzesbruch" begangen. Davon sind die Stadt Wien und Wiener Wirtschaftskammer nun überzeugt. Sie präsentierten am Freitag ein Gutachten des Rechtsanwaltes Christian Onz, in dem ausgeführt wird, dass Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) die im Bundesstraßengesetz ausgeführte rechtliche Verpflichtung zur Fertigstellung der Nordostumfahrung (S1) nicht auf eigene Faust ändern kann.

"Diese Kompetenz besteht nicht", versicherte der Jurist in einem gemeinsamen Hintergrundgespräch mit Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Kammerpräsident Walter Ruck. Die Wirtschaftskammer hat nun auch den Verfassungsdienst des Bundes ersucht, eine Prüfung der Causa einzuleiten. Die Stadt wiederum könnte vom Bund Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem gecancelten Projekt verlangen, sagte Sima.

Den Lückenschluss bei der Umfahrung einzuklagen, ist laut dem Gutachter hingegen nicht möglich. "Rechtlich gibt es hier keinen Weg", zeigte sich Onz überzeugt. Die einzige Möglichkeit, gesetzeskonform vorzugehen, wäre eine Streichung des Projekts aus dem Bundesstraßengesetz - für die es im Nationalrat aber wohl keine Mehrheit gebe, wie heute betont wurde.

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