APA - Austria Presse Agentur

Wien senkt Wahlkampfkostenobergrenze mit Transparenzpaket

Die Parteien dürfen künftig bei einer Wien-Wahl nicht mehr soviel Geld ausgeben wie bisher.

Rot-Pink senkt die Wahlwerbungskostenobergrenze wie im Regierungsprogramm vorgesehen von 6 auf 5 Mio. Euro. Die Neuregelung ist Teil eines Transparenzpakets, das am Donnerstag präsentiert wurde. Es sieht auch vor, dass der Stadtrechnungshof aus dem Magistrat ausgegliedert und ein eigenes Organ wird. Die Verwendung von Fördermittel für Parteien darf er künftig ebenfalls prüfen.

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In Zukunft dürfen für Werbung vor einem Urnengang künftig nur mehr 5 Mio. Euro pro Partei ausgegeben werden. Wahlwerbungsberichte werden verpflichtend verlangt. In diesen sind die Ausgaben aufzulisten. Sogar eine Woche vor dem Wahltag wird ein erster Bericht über die bisher getätigten Aufwendungen fällig.

Wer schummelt und auffliegt, muss zahlen: Ein noch einzurichtender unabhängiger "Parteiensanktionssenat" wacht über die Vorgänge. Der Vorsitzende muss eine Richterin bzw. ein Richter sein. Bei unrichtigen Angaben im Bericht sind Bußen von bis zu 50.000 Euro auszusprechen. Bei Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenze sind die Strafen analog zu denen im Bund je nach Höhe der verbotenen Mehrausgaben gestaffelt. Bis zu 200 Prozent der Überschreitungen können hier fällig werden.

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Schaffung eines eigenen Organisationsgesetzes

Im Paket enthalten ist weiters die Schaffung eines eigenen Organisationsgesetzes zur gesetzlichen Absicherung der Unabhängigkeit des Stadt-RHs, wie NEOS-Klubchefin Bettina Emmerling und SPÖ-Gemeinderätin Barbara Novak erläuterten. Die Weisungsfreiheit wird erweitert, auch wird die Bestellung der Direktorinnen und Direktoren auf neue Beine gestellt. Sie werden künftig zwölf Jahre amtieren, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Kontrollbefugnisse des Stadtrechnungshofs werden ausgebaut. Die Verwendung der Fördermittel durch Parteien kann nun ebenfalls von den städtischen Prüfern kontrolliert werden. Konkret wird die Gebarung durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtet. Der entsprechende Bericht wird dem Stadt-RH vorgelegt. Gibt es Verdachtsfälle, kann der Rechnungshof selbst aktiv werden und etwa Bücher und Belege durchforsten.

Bei missbräuchlicher Verwendung von Fördergeldern hat der Magistrat diese Summe künftig zurückzufordern und der Partei einer Frist von vier Wochen für die Rückführung einzuräumen. Bei Versäumnis der Frist werden Verzugszinsen fällig. Mehr Einschaurechte gibt es künftig auch bei den Parteiakademien.

Auch in Sachen Großbauvorhaben gibt es eine Änderung. Kostenüberschreitung von 30 Prozent oder mehr müssen dem Stadtrechnungshof in Zukunft verpflichtend gemeldet werden.

"In Zukunft wird es heißen: Schummeln verboten, harte Strafen für Wiener Parteien", betonte NEOS-Klubobfrau Bettina Emmerling: "Nach der Einführung eines Regierungsmonitors und einer Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission oder auch der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien gehen wir jetzt den nächsten Schritt, den wir schon im Wahlkampf 2020 beim von uns initiierten Fairnessabkommen vorgezeichnet haben."

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Man sorge für gläserne Parteikassen, senke die Wahlkampfkosten in Wien auf maximal 5 Millionen Euro und zum ersten Mal gebe es bei Überschreitungen empfindliche Strafen. Das gesamte Paket sei ein "Meilenstein für noch mehr Transparenz in Wien", zeigte sich Emmerling überzeugt.

"Der Stadtrechnungshof ist ein wertvolles und notwendiges Instrument für die öffentliche Kontrolle der Gebarung und Sicherheit von Einrichtungen der Stadt Wien. Für volle Transparenz und noch mehr Kontrolle setzen wir als Fortschrittskoalition notwendige und wichtige Schritte. Insgesamt sechs Gesetze werden geschaffen beziehungsweise novelliert. Das ist ein großer Wurf, für den wir auf konstruktive Gespräche mit allen Parteien setzen", hielt SPÖ-Gemeinderätin Novak fest. Beschlossen wird das Paket voraussichtlich im Herbst.