APA - Austria Presse Agentur

Wien stellt sich gegen Brüsseler Vorschlag zu Mindestlöhnen

Die EU-Kommission hat im Oktober 2020 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem sie unionsweit angemessene Mindestlöhne für Arbeitnehmer schaffen will. Die Regierung steht dieser Richtlinie aber kritisch gegenüber, "da dadurch in nationale, gut funktionierende Kollektivvertragssysteme eingegriffen werden könnte", teilte das Arbeitsministerium von Martin Kocher (ÖVP) mit. Zuvor hatte der ÖGB Kocher in einem Brief zur Unterstützung des Richtlinienvorschlags aufgerufen.

Eine Umsetzung des Richtlinienvorschlags über angemessene Mindestlöhne gefährdet laut Arbeitsministerium Österreichs historisch gewachsene sozialpartnerschaftliche Strukturen, zumal dessen mögliche Auswirkungen auf die österreichische Lohnfestsetzung nicht absehbar seien. "Die kollektivvertragliche Autonomie der österreichischen Sozialpartner muss jedenfalls gewahrt bleiben, hier dürfen wir kein Risiko eingehen", so Kocher in Richtung ÖGB.

Aus dem Vorschlag aus Brüssel gehe nicht hervor, wie weit ins nationale KV-System eingegriffen werden solle. ""Nicht nur Österreich, sondern auch andere Mitgliedstaaten mit sehr gut funktionierenden und historisch gewachsenen Kollektivverhandlungssystemen stehen dem Vorschlag der Europäischen Kommission kritisch gegenüber, darunter etwa auch die sozialdemokratischen Regierungen in Schweden und Dänemark", argumentiert der Minister.

Grundsätzlich sei er, Kocher, schon der Meinung, dass auf EU-Ebene mehr getan werden müsse, dass auch in anderen Mitgliedsstaaten angemessene Mindestlöhne gezahlt würden. "Durch eine Empfehlung anstatt einer Richtlinie könnte in den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität gewährleistet und gleichzeitig eine Stärkung der Kollektivvertragsverhandlungen und angemessene Mindestlöhne in allen EU-Mitgliedstaaten erreicht werden."

Laut Angaben des Arbeitsministeriums werden in Österreich branchenspezifische Mindestlöhne für rund 98 Prozent aller Arbeitnehmer in Form von Kollektivverträgen festgelegt. Zwar spreche die EU-Kommission von einer "Rahmenrichtlinie" und betone stets, dass in gut funktionierende Systeme nicht eingegriffen werden soll, allerdings spiegle der derzeitige Vorschlag diese Ankündigung der Europäischen Kommission nicht wider. Auch Europarechtsexperten würden bezweifeln, dass die EU überhaupt die rechtliche Kompetenz besitze, in der vorgeschlagenen Form in die Lohngestaltung in den Mitgliedstaaten einzugreifen.

Seinen Standpunkt hat Kocher zusammen mit acht anderen EU-Arbeitsministern auch in einem gemeinsamen Brief an die Europäische Kommission festgehalten. Genau so wie er diesen Standpunkt auch in einem Antwortschreiben auf den persönlichen Brief des ÖGB geäußert habe, wie Kocher betonte.

Als die EU ihr Vorhaben Ende Oktober bekannt gab, nannte sie als Ziel, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten Medianlohns im eigenen Land bekommen. Der Median wird auch mittlerer Lohn genannt und ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wollte, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen.

Die Kommission betonte, dass es nicht etwa um einheitliche Mindestlöhne in allen EU-Staaten gehe und dass vorhandene Systeme, Traditionen und nationale Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn die EU-Verträge setzen Brüssel enge Grenzen: Die EU darf keine Lohnhöhen vorgeben. Da die Kommission in etlichen der 27 Länder auf Skepsis traf, nahm sie sich für die Vorbereitung des Richtlinien-Entwurfs sehr viel Zeit. Über den Vorschlag müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament beraten. Es könnte Jahre dauern, bis er in Kraft tritt.