APA - Austria Presse Agentur

Wiener Corona-Verordnung mit strengeren Regeln liegt vor

Die Entwurf zur Wiener Verordnung zu den von Bürgermeister Michael Ludwig angekündigten strengeren Corona-Regeln in Wien liegt vor.

Sie wird im Laufe des Tages veröffentlicht, die darin enthaltenen Maßnahmen gelten ab morgen, Donnerstag. Festgehalten ist darin, dass in Wien künftig Masken auch in jenen Bereichen verlangt werden, wo der Bund nun einen Entfall der entsprechenden Tragepflicht vorsieht – also etwa im Einzelhandel. Mund-Nasen-Schutz wird dabei ausreichen.

In den betreffenden Räumen ist "eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen", heißt es. Das Tragen einer FFP2-Maske ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Hier gab es zuletzt auch eine Änderung in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wo einfache MNS-Masken bereits wieder erlaubt sind.

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Maskenpflicht in KundInnenbereichen von Betriebsstätten

Zu tragen sind Masken weiterhin in KundInnenbereichen von Betriebsstätten (außer körpernahe Dienstleister, Anm.), also etwa in Geschäften. Die Bundesverordnung schreibt dies nur mehr beim Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs vor. Auch Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen, Bibliotheken, Archive, Theater, Konzertsäle oder -arenen sind ausdrücklich erwähnt. Für "Einrichtungen zur Religionsausübung" gilt die neue Verordnung ebenfalls.

In den Erläuterungen wird das Vorgehen Wiens - das die vom Bund vorgegebene Möglichkeit für regionale Verschärfungen nutzt – ausführlich erklärt. "Die aktuellen Daten zur Lage der Covid-19-Pandemie in Wien zeigen, dass die Fallzahlen und die 7-Tages-Inzidenz wieder kontinuierlich steigen. Dies ist auf darauf zurückzuführen, dass die deutliche infektiösere Delta-Variante mittlerweile das Infektionsgeschehen dominiert", heißt es da.

Verwiesen wird auch auf die Sondersituation Großstadt: "Die höhere Infektiosität der Delta-Variante bedeutet, dass auch kurze Kontakte bereits zu Ansteckungen führen können. In einem Ballungsraum wie Wien, in dem eine höhere Personendichte im öffentlichen Raum herrscht, ist die Wahrscheinlichkeit von Ansteckungen bei zufälligen Kontakten erhöht."

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Fallzahlen steigen dramatisch an

Das epidemiologische Simulationsmodell der Statistik-Abteilung MA23 würde zeigen, dass bereits im Sommer mit einem starken Anstieg der Fallzahlen zu rechnen sei und das Risiko einer neuerlichen starken Belastung der Spitäler ab September bestehe. Eine vierte Welle stehe bevor, wird gewarnt.

Auch der Blick auf die internationale Lage zeige zum Teil dramatische Anstiege der Fallzahlen, die bereits zu weitreichenderen Maßnahmen wie zum Beispiel Schließungen im Bereich der Nachtgastronomie in den Niederlanden sowie nächtlichen Ausgangssperren in Katalonien geführt hätten, wird betont.

"Aus diesem Grund ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, weitere Maßnahmen zurückzunehmen, welche ein vergleichsweise gelindes Mittel zur Dämpfung des gegenwärtigen Anstiegs des Fallgeschehens darstellen, wie das Tragen von Masken. Speziell dort, wo keine 3-G-Regel gefordert ist, wie in Bibliotheken, Museen, Einrichtungen zur Religionsausübung und im nicht lebensnotwendigen Handel, kann das Abgehen von der Maskenpflicht die Infektionsgefahr erhöhen", wird in den Erläuterungen zur Verordnung festgehalten.