APA - Austria Presse Agentur

Wiener IS-Kämpfer bleibt Österreicher

Der mutmaßliche Wiener IS-Kämpfer Azad G. behält die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Stadt Wien wollte sie aberkennen, doch das Verwaltungsgericht Wien lehnte dies mit dem Argument ab, dass der Mann ansonsten staatenlos sein würde. Für Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ist der Fall in dieser Hinsicht erledigt, wie er in der Fragestunde der Landtagssitzung am Donnerstag festhielt.

"Wie mir mitgeteilt wurde, ist das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Wien rechtskräftig, womit die Angelegenheit endgültig entschieden worden ist", argumentierte Ludwig. Seitens der hiesigen Rechtsexpertinnen und -experten sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, dass es unzulässig sei, ein weiteres Entziehungsverfahren durchzuführen.

"Wir haben alle unsere rechtlichen Möglichkeiten als Stadt Wien eingesetzt, um diese Person von der österreichischen Staatsbürgerschaft zu entfernen und ihm damit auch die Möglichkeit zu nehmen, alle rechtlich österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen." Die Entscheidung des Gerichts müsse man zur Kenntnis nehmen.

Zur Vorgeschichte: Azad G. sorgte für Schlagzeilen, nachdem kurdische Soldaten den mutmaßlichen IS-Anhänger gefangen genommen hatten. In einem Video gab sich der verdächtige heimische Terrorkrieger dann ganz kleinlaut: "Ich hoffe, sie erkennen, dass ich reumütig bin." Nach und nach kamen aber weitere brisante Details zu dem Mann ans Tageslicht.

So kehrte Azad G. ein Jahr nach seiner Ausreise 2013 nach Syrien in seine Heimatstadt Wien zurück, um sich eine Schussverletzung mehrfach ambulant behandeln zu lassen. Während dieses Fronturlaubes kassierte er 14-mal 885,47 Euro Mindestsicherung. Nach Bekanntwerden des Falls wollte die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) dem Austro-Türken nach einem umfassenden Ermittlungsverfahren die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen.

Doch das Verwaltungsgericht Wien hob diesen Bescheid mit der Argumentation auf, dass der Mann dann staatenlos gewesen wäre. Eine Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist nämlich nur möglich, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Diese völkerrechtliche Bestimmung erscheint Ludwig aber "schlüssig", wie er sagte, denn wenn der Mann staatenlos wäre, hätte er nur eingeschränkte Möglichkeiten einen Pass zu bekommen. "Dann wird er wahrscheinlich Österreich überhaupt nicht verlassen beziehungsweise nicht verlassen können."

Im Fall Azad G. sieht Ludwig nun die Bundesbehörden - konkret die Sicherheitspolizei und die Justiz - am Zug. Sollte der Mann einreisen, müsse er sofort an der Grenze in Gewahrsam genommen werden. "Eine andere Möglichkeit gibt es in dieser Situation nicht."