APA - Austria Presse Agentur

Wiener Nachtgastronomie will PCR-Tests gelten lassen

Die Wiener Nachtgastronomie übt nach dem ersten Wochenende, an dem nur noch Geimpfte in die Clubs dürfen, harsche Kritik.

In Wien gilt seit vergangenem Freitag die 2G-Regel in der Nachtgastronomie. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zu Clubs oder Diskotheken haben. Tests sind nicht mehr erlaubt. Die Nachtgastronomie übt nach dem ersten Wochenende nun aber harsche Kritik. Die Umsätze seien zurückgegangen, heißt es. Zugleich wird davor gewarnt, dass nun auf öffentlichen Plätzen oder im privaten Bereich gefeiert wird. Auch auf das Nachbarbundesland wird ausgewichen.

Der Sprecher der Nachtgastronomie, Stefan Ratzenberger, berichtete von Partys am Heldenplatz. Dieser sei der neue Alko-Hotspot, gab er im Gespräch mit der Tageszeitung "Österreich" zu bedenken. Er sprach sich dafür aus, so wie in der restlichen Gastronomie auch PCR-Tests zu erlauben.

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Im Gespräch mit der APA berichtete er von deutlichen Umsatzrückgängen am ersten Wochenende. Diese würden zwischen 20 und 40 Prozent betragen. Betroffen seien vor allem Betriebe, die ein sehr junges Publikum anziehen - das noch nicht in dem Ausmaß geimpft sei wie etwa Personen ab 25 Jahren. Oft reiche es schon aus, wenn in einer Gruppe ein einziger nicht immunisiert sei. Dann würden sich auch die Freunde dafür entscheiden, wo anders zu feiern.

Dies könnten öffentliche Orte sein oder auch Wohnungen - wo der Jugendschutz nicht kontrolliert werden könne, wie Ratzenberger anmerkte. Und noch ein weiterer Trend ist laut dem Sprecher zu beobachten: Während in früheren Lockdown-Phasen Partytourismus etwa nach Bratislava registriert wurde, reicht es nun aus, nach Niederösterreich auszuweichen, wo 2G nicht gilt. Dies würden viele tun.

Die Wiener Regelung ist vorerst bis Ende Oktober befristet. Sie bringt vor allem Nachteile für Ungeimpfte. Die 2G-Regel gilt neben der Nachtgastronomie auch bei Veranstaltungen über 500 Personen. Außerdem wurde in Wien aus 3G großteils 2,5G. Das bedeutet, dass an Orten, wo auch getestete Personen Zutritt haben, diese einen PCR-Test vorweisen müssen. Ein Antigentest wird nicht mehr akzeptiert.

Das gilt für Personen ab zwölf Jahren in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen, bei kleineren Veranstaltungen, in Kinos und Theatern mit weniger als 500 Plätzen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Im Einzelhandel setzt Wien nun voll und ganz auf FFP2-Masken. Ein Mund-Nasen-Schutz reicht in Geschäften nicht mehr.