APA - Austria Presse Agentur

WKÖ sieht keinen Handlungsbedarf bei Maskenpause

Die WKÖ sieht bei der von Gewerkschaft und SPÖ geforderten verpflichtenden Maskenpause im Handel und im Tourismus keinen Handlungsbedarf.

Es würden durch Betriebsvereinbarungen bereits "unterschiedliche mitarbeiterfreundliche Regelungen" bestehen, hieß es am Montag zur APA. Außerdem wäre der Vorschlag "in Hinblick auf Personalplanung und Anwesenheit in den Verkaufsräumen schlicht nicht umsetzbar". Die GPA hat vor zwei Wochen die Forderung nach einer Maskenpause für Arbeitnehmer aufgestellt. Die SPÖ erklärte dann am vergangenen Sonntag ihre Unterstützung für dieses Anliegen und kündigte eine entsprechende Initiative im Parlament an. Konkret soll den Beschäftigten im Handel und im Tourismus nach einer Tragedauer von zwei Stunden eines Mund-Nasen-Schutzes eine verpflichtende und bezahlte Pause von 15 Minuten zur Verfügung stehen.

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Im Büro von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) verwies ein Sprecher am Montag auf die Sozialpartner. Diese hatten ja schon zu Beginn der Corona-Maßnahmen im März konkrete Schutzregeln für Beschäftigte und Kunden ausgehandelt und der Regierung vorgeschlagen, etwa hinsichtlich Regeln für schwangere oder ältere Arbeitnehmer. Daher wären auch jetzt beim Thema Maskenpause die Sozialpartner am Zug, hieß es aus dem Arbeitsministerium.

Die Wirtschaftskammer sah auf APA-Anfrage allerdings keine Notwendigkeit für Schritte in diesem Bereich. "Der Handel sieht keinen Bedarf, da unterschiedliche mitarbeiterfreundliche Regelungen durch unterschiedliche Betriebsvereinbarungen in den Handelsunternehmen bestehen. Dies führt dazu, dass es zu mehreren Pausenunterbrechungen innerhalb von sechs Stunden Arbeitszeit kommen kann", erklärte eine Sprecherin der Bundessparte Handel der WKÖ in einem der APA übermittelten Statement.

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"Gleichzeitig wurden vom Handel verschiedenste unterschiedliche Maßnahmen wie der Plexiglasschutz für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Kasse umgesetzt, sodass hier keine Masken getragen werden müssen. Zudem besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit mittels Plexiglas-Kinnschutz, der von mehreren Handelsunternehmen angeboten wird und der eine gute und tragbare Alternative zu Maske darstellt, die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz zu erfüllen. Zudem wäre der Vorschlag in Hinblick auf Personalplanung und Anwesenheit in den Verkaufsräumen schlicht nicht umsetzbar", so die Wirtschaftskammer.