WKStA beantragt Auslieferung Hofers wegen Stieglitz-Spenden

Hofer erklärte, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft will wegen Verdachts der Geschenkannahme rund um die Bestellung von Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) ermitteln - und hat die Aufhebung seiner Immunität beantragt.

Der FPÖ-Chef erklärte umgehend, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Die Tageszeitung "Österreich" berichtete Montagabend, dass die WKStA am Freitag ein Auslieferungsbegehren an die Parlamentsdirektion gestellt habe. Denn Hofer hat als Infrastrukturminister Stieglitz im März 2018 in den Aufsichtsrat der staatlichen Asfinag entsendet. Und Stieglitz hatte zuvor und danach jeweils 10.000 Euro an Spenden an den FPÖ-nahen Verein "Austria in Motion" - der im Zuge der Debatte über das Ibizavideo bekannt geworden war - überwiesen.

Die WKStA wollte den Antrag auf Aufhebung von Hofers Immunität gegenüber der APA nicht bestätigen. Man gebe grundsätzlich keine Auskunft über einzelne Ermittlungsschritte, hieß es. Aber die FPÖ bzw. Hofer selbst bestätigten das Auslieferungsbegehren.

Die WKStA wollen wegen des "Verdachts der Bestechlichkeit" ermitteln, berichtete die FPÖ in einer Aussendung, sie stelle einen Zusammenhang zwischen einer Geldspende von Stieglitz an "Austria in Motion" und seiner Ernennung zum Aufsichtsrat her. Und die Staatsanwaltschaft "stellt darüber hinaus die Behauptung auf", Hofer hätte am 26. Jänner 2018 eine mehrere hundert Euro teure Einladung von Stieglitz zu einem Abendessen im Palazzo Spiegelpalast in Wien angenommen.

Das stimmte nicht, er habe den Abend des 26. Jänner 2018 nachweislich mit seiner Familie im Burgenland verbracht, erklärt Hofer dazu. Und er dementiert alle angesprochenen Vorwürfe: "Ich habe mir nicht zu Schulden kommen lassen. Ich habe bei der Bestellung von Aufsichtsräten stets nach Kriterien der Eignung der Personen gehandelt. Zudem wusste ich zum Zeitpunkt der Ernennung nicht, dass Dr. Stieglitz eine Geldspende an einen Verein getätigt hat."

Laut "Österreich" geht es in dem Auslieferungsbegehren um den Verdacht der Geschenkannahme durch Amtsträger. Darauf steht laut Par. 304 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren - und sechs Monate bis fünf Jahre Haft, wenn der Wert des Vorteils mehr als 3.000 Euro beträgt.

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