APA - Austria Presse Agentur

WKStA dehnt Ermittlungsverfahren in Causa Commerzialbank aus

Im Ermittlungsverfahren zur Causa Commerzialbank Mattersburg (cb) gibt es mittlerweile neun Beschuldigte, berichtete der "Kurier" am Dienstag. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe das Ermittlungsverfahren ausgedehnt. Betroffen seien demnach vier Kreditnehmer, die von Bankchef Martin Pucher "Geldgeschenke" erhalten haben sollen.

Neben Pucher und Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits gebe es sieben weitere Beschuldigte. Die WKStA habe ein in Eisenstadt anhängiges Finanzstrafverfahren gegen den Dachdeckerei-Betreiber und Ex-Commerzialbank-Aufsichtsrat Ernst Zimmermann und dessen Zimmermann GmbH in das Hauptverfahren einbezogen. Gegen Zimmermann und drei weitere Beschuldigte werde wegen des Verdachts der Geldwäscherei ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

Bei den Beschuldigten handle es sich laut der Tageszeitung um Personen, die von Pucher "Geldgeschenke" auf die Hand erhalten haben sollen. Die Beträge seien dann zur Finanzierung ihrer notleidenden Betriebe verwendet worden, denen die Commerzialbank Kredit gegeben habe.

Der Ex-Bankchef soll zu diesem Thema ausgesagt haben, dass er ihnen das Geld gegeben habe, damit die Bank nicht die Kredite infolge eines Konkurses verliere. Bei den Übergaben habe er gesagt: "Wir, die Bank, verdienen gut und die Bank hilft dir." Die "Geldgeschenke" soll Pucher den Kreditnehmern zu 90 Prozent in der Bank sowie zu Hause, auf einem Parkplatz oder in deren Firmen ausgefolgt haben. Drei der betroffenen Unternehmer seien in einer anonymen Anzeige vom Februar 2020 als "wichtige Sponsoren" des SV Mattersburg angeführt worden, die hohe Verbindlichkeiten bei der Commerzialbank aufweisen würden.

Die WKStA wolle die Ausweitung des Verfahrens so nicht bestätigen: "Ich kann nur sagen, dass es nach wie vor zwei Beschuldigte gibt, die wir namentlich nicht erwähnt haben, und wir haben ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Eisenstadt einbezogen. Wodurch sich naturgemäß die Anzahl der Beschuldigten erhöht", zitiert der "Kurier" Oberstaatsanwältin Elisabeth Täubl.

Der Frage, weshalb nicht bereits nach einer 2015 bei der WKStA eingegangenen Anzeige eines Whistleblowers in der Bankencausa ermittelt wurde, geht der "Standard" in einem Bericht nach: Dass die Malversationen nicht schon damals aufgedeckt wurden, werde von der WkStA damit begründet, dass die damals von ihr kontaktierte Bankenaufsicht nichts gefunden habe und es daher keinen Anfangsverdacht gegeben habe, der wiederum Voraussetzung sei, um Ermittlungen einzuleiten.

Seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) laute die Auskunft, die von ihr beauftragten Vor-Ort-Prüfer der Nationalbank (OeNB) seien nicht fündig geworden. Dem Hinweis, dass zwei Banker Unterlagen daheim hätten, habe man im Rahmen der damals laufenden Vor-Ort-Prüfung nicht nachgehen dürfen.

Die Prüfer hätten laut "Standard" nicht nur in einem fünfseitigen Bericht festgehalten, was sie alles nicht prüfen dürfen, sondern auch Vermutungen angestellt, warum die Vorwürfe des Whistleblowers gar nicht stimmen könnten. Zwar habe die FMA einen Bericht der OeNB erhalten, nicht jedoch die WKStA - weil der Bericht bankgeheimnisrelevante Informationen enthalte, die ohne richterlichen Beschluss nicht weitergegeben werden dürften.

Dass Ex-Bankchef Pucher einem Einvernahmeprotokoll zufolge jahrzehntelanges Toto-Spielen mehrere Millionen Euro eingebracht haben soll, relativierte dessen Anwalt Norbert Wess im Gespräch mit der "Kleinen Zeitung": "Es handelte sich um eine Spielgemeinschaft aus zwei Personen. Sie spielten System und steckten Gewinne laufend wieder in das Spiel - 40 Prozent der Ausschüttungen", wird Wess zitiert. Wie hoch der Gewinn am Ende wirklich war, "müssen wir selbst erst rekonstruieren". Die besagte Einvernahme habe wegen eines Coronaverdachts abgebrochen werden müssen, sagte der Anwalt laut der Tageszeitung. Pucher habe das Protokoll "nicht gesehen und nicht unterschrieben".