APA - Austria Presse Agentur

Zadic bilanziert verstaatlichte Flüchtlingsberatung positiv

Seit rund einem halben Jahr ist die Flüchtlingsbetreuung in Österreich wieder verstaatlicht, darunter auch die Rechtsberatung. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zog am Freitag eine erste Bilanz und die war positiv. Die Ressortchefin sieht die Qualitätsstandards gewahrt, teils sogar ausgebaut, da nun zwingend Personal zum Einsatz kommt, das ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat.

Die Reform geht auf die türkis-blaue Regierung zurück und war von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorangetrieben worden. Im Wesentlichen ging es darum, dass die von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen organisierte Flüchtlingsbetreuung zurück an den Staat ging, wie es schon bis Ende der 1990er-Jahre war. Die Rechtsberatung wanderte ebenfalls in die neu errichtete BBU. Sie war bis dahin in den Händen von NGOs gelegen, denen Zadic am Freitag nochmals für deren qualitativ hochwertige Arbeit dankte.

Doch auch mit dem Ist-Zustand ist die Justizministerin sichtlich zufrieden. Sechs Monate nach Aufnahme der Arbeit könne man sagen, dass die "absolute Unabhängigkeit der Rechtsberatung" weiter gewährleistet sei. So dürfen die Rechtsberater an die Geschäftsführung oder eines der zuständigen Ministerien nicht über Gespräche berichten und das Management darf auch keine Weisungen erteilen.

Auch die personelle Kontinuität sei gewahrt geblieben, dankte sie für die Übernahme des schon davor in dem Bereich für die NGOs tätigen Personals. Unabhängigkeit sei ebenso gewahrt worden wie Vertraulichkeit. Dazu gebe es einen Qualitätsbeirat.

Dessen Vorsitzende ist die Chefin der Richter-Vereinigung Sabine Matejka. Sie kündigte bei dem Pressetermin an, dass man einmal pro Jahr Vorschläge und Empfehlungen erstatten werde. Bisher sei die Zusammenarbeit mit der BBU sehr gut. Kontakt will Matejka auch mit der Kindeswohl-Kommission unter der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss aufnehmen, die von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nach der umstrittenen Abschiebung einiger Kinder nach Georgien und Armenien eingesetzt worden war.

Die Rechtsberatung wird an sich automatisch allen Flüchtlingen brieflich angeboten, die einen negativen Bescheid in Händen haben. Der Leiter der zuständigen Stelle Stefan Klammer erläuterte, dass in der Folge über die Entscheidung aufgeklärt und eine Perspektivenabwägung gegeben werde. In den ersten fünf Monaten habe man in 3.600 Fällen eine Bescheidberatung durchgeführt. In mehr als 1.000 Fällen seien Rechtsmitteln erhoben worden.

Tätig sind in der Rechtsberatung 140 Personen, darunter 20 Administrativkräfte. Neben Beratung und Vorbereitung auf Gerichtstermine kann auf Wunsch auch die Vertretung vor Gericht selbst übernommen werden. Mehr als 1.600 Mal ist dies von Jänner bis inklusive Mai auch passiert.

Dass es gerade in Pandemie-Zeiten nicht leicht gewesen sei, die neue Behörde aufzubauen, schilderte BBU-Chef Andreas Achrainer. So habe man alleine zwölf Standorte in allen Bundesländern in zentraler Lage finden müssen. Gleich 700 Mitarbeiter seien in die BBU gewechselt.

Thema am Rande war die Abschiebepraxis nach Afghanistan. Diese sieht Zadic sehr kritisch. Ohne das Innenministerium direkt anzusprechen, verlangte sie eine Evaluierung und, die entsprechenden Stellungnahmen des UNHCR zu berücksichtigen.