APA - Austria Presse Agentur

Zadic verteidigt "Mascherlposten" in der Justiz

Als die ÖVP kürzlich rote Netzwerke in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) witterte, wurden im Gegenzug auch gut bezahlte "Mascherlposten" in der Justiz zum Thema, von denen - just über die WKStA - etwa Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) profitiert hat. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat temporäre Dienstzuteilungen ins Ministerium nun verteidigt.

"Mascherlposten" wurden im langjährig ÖVP-geführten Justizministerium dafür genutzt, Kabinettsmitarbeitern eine Gehaltsaufbesserung zu verschaffen. Sie erhielten dafür besser bezahlte Planstellen bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, ohne dort wirklich zu arbeiten. Als dies zu Jahresbeginn bekannt wurde, brachten FPÖ-, SPÖ- und NEOS-Mandatare Anfragen dazu ein.

Zadic hat diese nun beantwortet. Sie zeichnet dabei den Weg der Richterin Edtstadler ins Kabinett des damaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter nach, wo diese (ohne Sondervertrag) als Strafsachen-Referentin arbeitete, und beschreibt dann die zu Jahresbeginn 2015 erfolgte Ernennung auf eine WKStA-Planstelle. Zu Protesten oder Beschwerden dagegen lägen ihr "keine Informationen" vor; im Gegensatz zu jenem "Mascherlposten", von dem der spätere Sektionschef Alexander Pirker profitiert hat.

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Die gesetzlichen Erfordernisse für die Postenvergabe an Edtstadler sieht Zadic erfüllt. Dass eine achtjährige Praxis als Richter oder Staatsanwalt erforderlich sei, sei ein "Irrtum", so die Justizministerin unter Verweis auf die entsprechenden Dienstrechtsbestimmungen in der Beantwortung an die NEOS.

Gemäß den Ausführungen der Ministerin ist der WKStA dadurch kein Posten weggefallen: "Mag. Edtstadler bildete und bildet bei der WKStA einen Ersatzfall nach den Regelungen über die Planstellenbewirtschaftung und wurde und wird wie andere Abwesende in ihrer Arbeitskraft dort durchgehend durch andere Personen ersetzt."

Auch Zadic selbst beschäftigt derzeit zwei Richterinnen und eine Staatsanwältin in ihrem Kabinett, die dadurch höher entlohnt werden, als Kabinettsreferentinnen. "Ich erachte temporäre Dienstzuteilungen von bei Gerichten ernannten Richter*innen oder Staatsanwält*innen von Staatsanwaltschaften (...) nicht nur als wichtiges Element des Austauschs und der Stärkung des Zusammenhalts zwischen der Rechtsprechung und der Justizverwaltung, sondern darüber hinaus auch als wesentlichen Beitrag zur Absicherung der Selbstverwaltung der Justiz und stelle solche Zuteilungen daher nicht in Frage", betont die Ministerin.