Zahl der Pflegegeldbezieher zum Halbjahr leicht gestiegen
Die Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe änderte sich wenig. So entfielen im Juni 27,9 Prozent auf Stufe 1, 21,4 Prozent auf Stufe 2, 18,6 Prozent auf Stufe 3, 14,6 Prozent auf Stufe 4, 11,2 Prozent auf Stufe 5, 4,3 Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.
Von den 466.410 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 291.150 Frauen (62,4 Prozent) und 175.260 Männer (37,6 Prozent) befanden sich im Juni unter den Betroffenen.
Das Pflegegeld wurde mit Jahreswechsel 2020/2021 routinegemäß angehoben - und zwar um 1,5 Prozent. Diese Erhöhung bedeutet etwa für die Pflegegeldbezieher in Stufe eins monatlich 162,5 Euro (statt zuvor 160,10 Euro). In Stufe sieben gibt es seit Jänner 1.745,10 Euro (statt zuvor 1.719,30).
Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*: 1/1993 - 230.344 1/1994 - 233.952 1/1995 - 242.097 1/1996 - 246.013 1/1997 - 258.391 1/1998 - 257.261 1/1999 - 261.221 1/2000 - 266.052 1/2001 - 271.457 1/2002 - 276.411 1/2003 - 282.220 1/2004 - 283.293 1/2005 - 296.210 1/2006 - 311.357 1/2007 - 322.907 1/2008 - 330.184 1/2009 - 345.543 1/2010 - 355.338 1/2011 - 359.521 1/2012 - 431.914 1/2013 - 432.248 1/2014 - 451.461** 1/2015 - 457.821 1/2016 - 452.828 1/2017 - 456.103 1/2018 - 458.636 1/2019 - 454.952 1/2020 - 469.328 1/2021 - 461.668
6/2020 - 464.982 6/2021 - 466.410 * 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu 70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012 vereinheitlicht) **2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug daher ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine Monatserhebung umgestellt Quelle: Sozialministerium Pflegegeld und Stundenbedarf: Euro: Pflegebedarf (mindestens): Stufe 1: 162,5 65 Stunden Stufe 2: 299,60 95 Stunden Stufe 3: 466,80 120 Stunden Stufe 4: 700,10 160 Stunden Stufe 5: 951,00 180 Stunden * Stufe 6: 1.327,90 180 Stunden * Stufe 7: 1.745,10 180 Stunden * *) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig: Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist erforderlich. Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig. Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder gleich zu achtender Zustand.
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