APA - Austria Presse Agentur

Zeuge im Grasser-Prozess schließt Datenleck aus

Im Grasser-Prozess ist am Mittwoch Richterin Marion Hohenecker der Frage nachgegangen, ob der nötige Kaufpreis für die Bundeswohnungen (Buwog und andere) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt war. Nein, meinte dazu der am Vormittag geladene Zeuge, der während des Privatisierungsprozesses im Aufsichtsrat des unterlegenen Bieters CA-Immo gesessen ist. Es hätte sehr strenge Vorkehrungen gegeben.

Dies hätte bis hin zu einer fristlosen Kündigung bei Indiskretionen gehen können, so der Zeuge. In die Anbotslegung sei nur ein sehr kleiner Kreis sehr erfahrener Banker eingebunden gewesen. Dass es hier Leaks gegeben habe, könne er sich nicht vorstellen, so der Zeuge. Im Zuge der weiteren Befragung räumte er ein, dass auch Assistenten möglicherweise Einsicht in Niederschriften gehabt hätten, aber auch sie wären strengen Verschwiegenheitsregeln unterworfen gewesen.

Er habe jedenfalls nie mitbekommen, dass unbefugte Personen über das Buwog-Angebot über 960 Mio. Euro Informationen verbreitet hätten, so der Zeuge. Er selbst hätte sich selbstverständlich an die strengen Vorgaben gehalten.

Die Frage möglicher Indiskretionen ist deshalb wichtig, weil es den Vorwurf der Staatsanwaltschaft entkräften würde, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser die Info über das erforderliche Kaufangebot über seinen Trauzeugen und Lobbyisten Walter Meischberger dem letztlichen Gewinner der Ausschreibung, der Immofinanz, mitgeteilt hat. Am Nachmittag ist noch ein weiterer Zeuge geladen, der ehemalige CA-Immo-Top-Manager soll ebenfalls Licht ins Dunkel der Preisfindung bringen. Zur Erinnerung: Das Siegerkonsortium hatte lediglich um eine Mio. Euro mehr geboten als der Mitbewerber - bei einer Kaufsumme von 961 Mio. Euro.