APA - Austria Presse Agentur

Zeuge in Prozess gegen NÖ FPÖ-Landesrat Waldhäusl befragt

Im Amtsmissbrauchs-Prozess gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl wurde der erste Zeuge befragt.

Im Amtsmissbrauchs-Prozess gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete sind am Montag in St. Pölten erste Zeugenbefragungen auf dem Programm gestanden. Die beiden Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe rund um die Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im Jahr 2018.

Als erster Zeuge wurde am Landesgericht ein früherer Kabinettsmitarbeiter des Asyl-Landesrats befragt. Der 48-Jährige hatte an Arbeitsgruppen zum damaligen Maßnahmenplan teilgenommen. Rund um eine neue Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sei 2018 ein Standort "nicht unbedingt in einer Großstadt" gesucht worden, "damit ja nichts passiert", weil Protest aus der Bevölkerung erwartet worden sei. Waldhäusl habe beispielsweise gesagt, dass ein Zaun für Drasenhofen "nicht schlecht" wäre, zudem habe er sich einen Hund für das Quartier gewünscht. "Ich sehe das aus meiner subjektiven Sicht schon als eine Art Weisung", die rechtliche Prüfung sei Sache der Fachabteilung gewesen.

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Kommunikation erfolgte über die Zweitangeklagte

"Wenn ich als Vorgesetzter etwas wünsche, dann ist es für mich eine Weisung, das zu prüfen", führte der 48-Jährige weiter aus. Vorgaben Waldhäusls wie Stacheldrahtzaun und Hund hatte er seiner Aussage zufolge an die Verantwortlichen in der Fachabteilung zur Prüfung weitergeleitet.

Die Kommunikation lief dem Mann zufolge großteils über die Zweitangeklagte. "Die Rechtsmeinung war offensichtlich da, dass das in Ordnung ist", meinte der Zeuge. Entgegen der Angabe Waldhäusls ist der 48-Jährige nicht Jurist, sondern hat Verwaltungswissenschaften studiert.

Zur laut Anklage unter Zeitdruck erfolgten Inbetriebnahme des Quartiers in Drasenhofen sagte der Zeuge, Waldhäusl habe damals geäußert, dass die Eröffnung "schneller gehen müsse". Eine Verlegung des Termins wäre zwar besser gewesen, es "ist halt nicht passiert", meinte er. Über den Zeitdruck habe er den Landesrat aber sehr wohl informiert, widersprach er den Angaben Waldhäusls.

Staatsanwalt Michael Schön zitierte aus mehreren E-Mails des Zeugen an die Fachabteilung. Der 48-Jährige berichtete in diesem Zusammenhang von einer anfänglichen Zusammenarbeit "auf Augenhöhe" mit den zuständigen Landesbediensteten. Danach "ist der Ton rauer geworden", weil der Landesrat vermutet habe, dass seine Arbeit torpediert werde.

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Manipulierte Beweise

Nach Drasenhofen verlegt wurden Jugendliche, die "eine gewisse Auffälligkeit gezeigt haben oder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind", erklärte der Mann, der acht Monate lang im Kabinett von Waldhäusl als stellvertretender Büroleiter beschäftigt war. Entsprechende Vorfälle seien festgehalten worden. Die BewohnerInennliste kam von der Fachabteilung.

Zuvor wurde am Montag die Einvernahme der früheren Landesbediensteten beendet. Die 55-jährige Mitangeklagte ist auch wegen Fälschung eines Beweismittels und Verleumdung angeklagt, weil sie im Ermittlungsverfahren eine E-Mail unvollständig vorgelegt und so den Verdacht auf ihren Vorgesetzten gelenkt haben soll. "Mein Postfach war zu klein. Es war nicht darauf auslegt, dass man große Dateianhänge bekommt", erklärte die Beschuldigte. Daher habe sie öfters Teile von E-Mails gelöscht und gehofft, dass die kürzere Nachricht versendet wird. Fragen der Privatbeteiligtenvertreter wollte sie nicht beantworten.

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Der 56-jährige Landesrat und die damalige Landesbedienstete sollen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im November 2018 die Verlegung von zumindest 14 minderjährigen Asylwerbern in ein der Anklage zufolge ungeeignetes Quartier veranlasst haben. Damit wurden die Jugendlichen laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen". Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sollen damit in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt worden sein.

Urteil wird es am Montag keines geben. Weitere Tage der Schöffenverhandlung sind bis Ende April fixiert.