APA - Austria Presse Agentur

Zweite Runde im Prikraf-Verfahren gegen Strache

Ab kommendem Montag wird am Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wiederholt.

Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben. Die Urteile sollen bereits am 24. November fallen, zumal das Beweisverfahren nur zum Teil neu aufgerollt werden muss.

Verurteilung wegen Bestechlichkeit 

Strache war im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, zu zwölf Monaten auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen, der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet.

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Sowohl Strache als auch Grubmüller, die sich von Anfang an nicht schuldig bekannt hatten, legten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel ein, denen das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Folge leistete. Das Ersturteil sei in einigen Teilen widersprüchlich, einige entlastende Chatnachrichten wurden laut OLG nicht hinreichend gewürdigt. Daher wurde eine Neudurchführung der Verhandlung angeordnet, zu der nun auch wieder mehrere Zeugen geladen sind. Bereits am Montag werden die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch und der freiheitliche Bundesratsabgeordnete und Rechtsanwalt Johannes Hübner vernommen. Drei weitere Zeugen folgen am Donnerstag, bis 14.30 Uhr soll die Causa spruchreif sein.

Prikraf-Verfahren: Letzte Verhandlung

Es dürfte die letzte Verhandlung sein, bei der - sollte es überhaupt zu weiteren Anklagen kommen - Strache von seinem bisherigen Verteidiger Johann Pauer vertreten wird. Er könne sich "meinen Anwalt, der mich seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos begleitet hat und dem ich für die Erwirkung der zahlreichen Einstellungen und Freisprüche dankbar bin, einfach nicht mehr leisten", hatte der Ex-FPÖ-Chef in der Vorwoche publik gemacht. Pauer bestätigte das am Freitag der APA. Er sei Strache entgegen gekommen und habe sich mit diesem darauf geeinigt, "dass ich das Prikraf-Verfahren noch mache". Danach sei Schluss. Auf die Frage, ob Strache dann Verfahrenshilfe beantragen werde, ging Pauer nicht im Detail ein. Grundsätzlich sei die Frage, ob Verfahrenshilfe bei Ermittlungsverfahren überhaupt vorgesehen ist.

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Der Prikraf-Strafprozess war die erste öffentliche Gerichtsverhandlung gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das diesen aus allen Ämtern katapultiert und die türkis-blaue Regierung beendet hatte. In einem zweiten Bestechungs-Prozess wurden Strache und der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz im vergangenen Juli im Zweifel freigesprochen, wogegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Rechtsmittel erhob. In diesem Verfahren geht es um den Vorwurf, Strache habe für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft. Aus Sicht des Erstgerichts reichte in diesem Fall die Beweislage nicht für Schuldsprüche aus, diese Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig.

Weitere Strafprozesse gegen Strache - vor allem in der FPÖ-Spesenaffäre - könnten folgen. Laut Strache wurden aber bereits sieben Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt, zuletzt Anfang November in der Causa Kappel. Die Ex-FPÖ-Abgeordnete Barbara Kappel hatte zunächst behauptet, eine 2018 von ihr entgegen genommene Spende eines bulgarischen Geschäftsmanns in Höhe von insgesamt 55.000 Euro sei an Strache weitergeleitet worden. Kappel nahm diese Behauptung später zurück, sie wurde dafür 2021 wegen Falschaussage verurteilt.