Regisseur Roman Polanski in Verleumdungsprozess freigesprochen

Charlotte Lewis hatte geklagt
Ein Pariser Gericht hat den französisch-polnischen Regisseur Roman Polanski in einem Verleumdungsprozess freigesprochen.

Die zuständige Pressekammer stufte Äußerungen Polanskis über die britische Schauspielerin Charlotte Lewis am Dienstag nicht als Verleumdung ein. Der 90-Jährige nahm nicht an der Urteilsverkündung teil.

Vorwürfe der sexuellen Gewalt bis hin zur Vergewaltigung

Polanski, dem mehrere Frauen sexuelle Gewalt bis hin zur Vergewaltigung vorwerfen, war von Lewis verklagt worden. Sie warf ihm vor, sie zu Unrecht der Lüge bezichtigt zu haben. Im Hintergrund stand der Vorwurf der Schauspielerin, Polanski habe sie 1983 als 16-Jährige in Paris vergewaltigt. Diese Vorwürfe mündeten jedoch nicht in ein Gerichtsverfahren, weil Lewis nach eigener Aussage davon ausging, dass der Fall verjährt sei.

Polanski hatte Lewis 2019 in einem Interview "abscheuliche Lügen" vorgeworfen und erklärt, dass die Schauspielerin sich selber in einem Klatschblatt damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben. Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Ein britischer Journalist sagte hingegen aus, die Schauspielerin damals für dieses Interview bezahlt zu haben.

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