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Wann sollte man eine Schwangerschaft in der Arbeit verkünden?

Wann sollte man eine Schwangerschaft in der Arbeit verkünden? Laut Arbeitsrecht gibt es eindeutige Vorgaben.

Während manche gerne sofort ihren KollegInnen von der Schwangerschaft erzählen würden, würden andere ihren Babybauch am liebsten so lange geheim halten, wie es nur geht. Tatsächlich kann man über den Zeitpunkt, zu dem man die Schwangerschaft am Arbeitsplatz verkündet, nicht selbst entscheiden. Zumindest nicht, was den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin angeht.

Den Vorgesetzten muss man nämlich bereits von der Schwangerschaft erzählen, sobald man sie selbst bestätigt bekommen hat. 

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Wann muss die Schwangerschaft am Arbeitsplatz bekanntgegeben werden?

"Grundsätzlich muss man die Schwangerschaft bekanntgeben, sobald man selbst davon erfährt", erklärt der Wiener Gynäkologe Dr. Georg Braune. "Wenn man Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt, sollte man das dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mitteilen."

Das bedeutett aber nicht, nach dem ersten Schwangerschaftstest zu Hause eine Mail an den Chef oder die Chefin zu verfassen. "Davor sollte man sich die Schwangerschaft durch eine gynäkologische Untersuchung bestätigen lassen. Der Arzt oder die Ärztin stellt die Bestätigung aus", so der Mediziner. 

Nach der ersten gynäkologischen Untersuchung werde noch Blut abgenommen. "Ist die Schwangerschaft intakt und der Blutbefund da, wird der Eltern-Kind-Pass ausgestellt", sagt Dr. Braune. Danach sollte man in der Arbeit Bescheid sagen.

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Wann findet die erste gynäkologische Untersuchung statt?

Sie erfolge in der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche, so Dr. Braune. Außer, Beschwerden oder Blutungen treten auf. Dann sollte man früher einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. 

Einfach gesagt, ruft man nach Ausbleiben der Periode und einem etwaigen Schwangerschaftstest zu Hause bei seiner Gynäkologin oder dem Gynäkologen an und bittet um einen Termin. 

"Ein erstes Anzeichen einer Schwangerschaft ist das Ausbleiben der Regelblutung", erklärt Dr. Braune. Die Schwangerschaftswochen berechnen sich ab dem 1. Tag der letzten Regelblutung. 

Beginnt die Regelblutung am 1. Oktober und wurde die Eizelle am 13. Oktober befruchtet, wird der Beginn der ersten Schwangerschaftswoche ab 1. Oktober berechnet, obwohl die Frau zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht schwanger war.

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Schwangerschaft und Probezeit

Die Arbeiterkammer gibt eine eindeutige Empfehlung ab, was das Verkünden der Schwangerschaft in der Probezeit angeht. "Wenn Sie sich noch in der Probezeit bzw. in einem befristeten Dienstverhältnis befinden, dann ist es ratsam, Ihre Schwangerschaft nicht voreilig zu melden", heißt es.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem man die Schwangerschaft in der Arbeit meldet, gelten Schutzbestimmung für Schwangere. 

Ist alles mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin geklärt, kann auch den KollegInnen Bescheid gesagt werden.