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Gericht wies Unterlassungsklage von Boris Becker ab

Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Die Veröffentlichung sei möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handle, so das Gericht. Es nannte auch explizit die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

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