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Totes Baby in NÖ: Keine Beschwerde gegen Enthaftung

Die Anklagebehörde hält die Ermittlungen wegen Mordes aufrecht. Geprüft wird außerdem, ob die Voraussetzungen für den Tatbestand der Tötung eines Kindes bei der Geburt gegeben sind.

Das tote Baby war am vergangenen Donnerstag von einem Gemeindemitarbeiter in einem Gebüsch entdeckt worden. Dem Obduktionsergebnis zufolge wäre der männliche Säugling lebensfähig gewesen. Ein schriftliches Ergebnis der Obduktion war ebenso wie ein psychiatrisches Gutachten der Beschuldigten ausständig, erklärte Köhl.

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