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Ungarn ficht Parlamentsvotum zu EU-Rechtsstaatsverfahren an

Das Europaparlament hatte am 12. September in Straßburg für die Einleitung eines sogenannten Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn gestimmt. Dafür war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum nötig. 448 Abgeordnete stimmten für die Auslösung des Sanktionsverfahrens, 197 dagegen, 48 enthielten sich der Stimme. Bei der Ermittlung der notwendigen Mehrheit wurden - den üblichen Regeln des Parlaments gemäß - die Enthaltungen nicht in Betracht gezogen.

Budapest argumentiert nun, dass dies laut Geschäftsordnung des Parlaments bei diesem speziellen Votum hätte geschehen müssen, da für ein Artikel-7-Verfahren eine "spezifische Mehrheit" vorgesehen sei. Würden auch die Enthaltungen in Betracht gezogen, sei die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aber nicht zustande gekommen. Auch die FPÖ hat die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des EU-Parlaments für ein Strafverfahren gegen Ungarn angezweifelt.

Der im Europaparlament am 12. September angenommene Bericht der Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini führte schwerwiegende Verletzungen der Demokratie und der europäischen Werte in Ungarn an und forderte die Einleitung eines EU-Rechtsstaatsverfahrens. Die letztendliche Entscheidung über mögliche Strafmaßnahmen liegt bei den EU-Staaten. Die EU-Kommission hatte ein solches Verfahren im Dezember bereits gegen Polen eingeleitet.

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